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25.10.1999 19:56

Weiterentw. von Hochschule u. Wissenschaft u. Chancengleichheit für Frauen in Forschung u. Lehre

Burghard Kraft Pressestelle
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung

    32/1999

    Bund und Länder fördern die Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft und die Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

    Seit 1996 gibt es das von Bund und Ländern vereinbarte Hochschulsonderprogramm III (HSP III). Mit diesem Programm verfolgen Bund und Länder folgende hochschul- und wissenschaftspolitischen Ziele:
    - Umsetzung von Strukturreformen im Hochschulbereich
    - Erhalt der Leistungsfähigkeit von Lehre und Forschung
    - Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit von Lehre und Forschung
    - Erhalt des Innovationspotentials der Bundesrepublik Deutschland
    - Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre.

    Das HSP III endet mit Ablauf des Jahres 2000. Bund und Länder haben sich am 25. Oktober 1999 geeinigt, die Ziele weiterhin zu fördern.

    Bund und Länder haben daher die Durchführung von sechs Fachprogrammen zur Förderung
    - der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
    - der Entwicklung von Fachhochschulen
    - innovativer Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und in Berlin
    - struktureller Innovationen im Hochschulbereich
    - der Entwicklung neuer Medien für die Anwendung in der Lehre an Hochschulen
    - der Entwicklung von Graduiertenstudiengängen
    beschlossen; bei der Durchführung sollen das Leitprinzip der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre sowie - für den Bereich der Medien - das Aktionsprogramm der Bundesregierung "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" be-rücksichtigt werden. Eine Beteiligung von Frauen bei personenbezogenen Programmteilen in Höhe von 40 % soll bei allen anderen Programmen soll gesichert werden.

    Diese BLK-Programme von Bund und Ländern werden voraussichtlich eine Laufzeit bis 2006 haben. Die Vereinbarung wird zunächst bis 2003 geschlossen. Im Jahre 2002 führt die BLK eine Überprüfung durch, auf deren Grundlage Förderziele und Fördervolumen für die Restlaufzeit einvernehmlich festgelegt werden.

    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.


    Anlage zur Pressemitteilung 32/1999

    Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

    Mit dem Ziel
    - die Zahl von Frauen in Führungspositionen zu vergrößern,
    - strukturelle Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre zu überwinden,
    - die Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen und bei den jeweiligen Abschlüssen zu verstärken und
    werden in dem Bund-Länder-Programm insbesondere
    - Maßnahmen, die zu einer Qualifizierung für eine Professur an Universitäten oder für eine Professur an Fachhochschulen oder zu einer Promotion führen,
    - Maßnahmen der Frauen-/Gender-Forschung sowie
    - Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen/ technischen Studiengängen
    gefördert.

    Das Programm hat ein jährliches Volumen von 60 Mio DM, die je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht werden.

    Programm zur Förderung der Entwicklung von Fachhochschulen
    Mit dem Ziel der inhaltlichen Weiterentwicklung des Fachhochschulbereichs werden in diesem Programm
    - Maßnahmen zur Entwicklung - gegebenenfalls vorübergehend zusätzliche Einrichtung - zukunftsorientierter Studiengänge, darunter auch duale Studiengänge,
    - Maßnahmen zur Entwicklung fachhochschulspezifischer FuE-Strukturen, darunter auch die Förderung von Fachhochschulabsolventen in der Forschung,
    - Maßnahmen zur Steigerung der Funktion von Fachhochschulen als regionale Innovationsträger, u.a. im Bereich der Innovationsberatung und des Patentwesens sowie durch Personalaustausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
    gefördert.

    Das Programm hat ein jährliches Volumen von 100 Mio DM, die je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht werden.

    Programm zur Förderung innovativer Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und in Berlin
    Dieses Programm, das sich nur auf die neuen Länder und Berlin erstreckt, dient dem Ausbau des Innovationspotentials in den neuen Ländern; in ihm geht die bisher im HSP III sowie aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Bund und neuen Ländern finanzierte Förderung innovativer Forschungsgruppen auf. Es umfasst folgende Fördermaßnahmen:

    - Innovative Forschungsverbünde von Hochschulen untereinander, zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und zwischen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Forschungseinrichtungen der Wirtschaft; darunter auch Instrumente für Personalaustausch mit dem Ziel nachhaltiger Zusammenarbeit,
    - Förderung von Arbeitsgruppen oder Forschungseinrichtungen durch befristete Einrichtung von Nachwuchsgruppen und Förderung von Projekt-Vorlaufphasen insbesondere zur Steigerung der Drittmittelfä-higkeit,
    - Infrastrukturmaßnahmen, soweit nicht in anderen Programmen gefördert.

    Das Programm hat ein Volumen von insgesamt 150 Mio DM, die je zur Hälfte vom Bund und den beteiligten Ländern aufgebracht werden.

    Programm zur Förderung struktureller Innovationen im Hochschulbereich
    Zweck dieses Programms ist die Unterstützung der mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes von 1998 angestrebten weitreichenden strukturellen Reform des Hochschulwesens. Bund und Länder halten Maßnahmen für erforderlich, die die Hochschulen bei ihrer Entwicklung zu handlungsfähigen und selbstverantwortlich handelnden Organisationen unterstützen.

    Das Programm umfasst insbesondere folgende Fördergegenstände:
    - Entwicklung und Erprobung von Controlling-, Führungs- und Informationssystemen (z.B. dezentrale Verwaltungssysteme, Kosten- und Leistungsrechnung, Belastungs- und Leistungskriterien-gesteuerte Mittelverteilung)
    - Entwicklung und Erprobung neuer Finanzierungsformen, Änderung der Haushaltsgestaltung
    - Entwicklung und Erprobung neuer Strukturen für die Leitung von Hochschulen und für das Zusammenwirken von Hochschulen untereinander und mit den zuständigen staatlichen Stellen
    - Entwicklung und Erprobung neuer Studienstrukturen einschließlich Graduiertenstudiengängen
    - Stärkung fächer- und hochschulübergreifender Kooperation (z.B. Hochschulverbünde auch transnational -, Verbundlehre, virtuelle Hochschulen)
    - Stärkung der Fähigkeit der Hochschulen, Maßnahmen der berufsbezogenen wissenschaftlichen Weiter-bildung im Zusammenwirken mit der Wirtschaft - auch im internationalen Markt anzubieten (z.B. Personalentwicklung, Coaching, drittmittelfinanzierte Lehre, Gegenmodelle zur Corporate University)
    - Steigerung der Multimedia-Fähigkeit von Hochschulpersonal durch innovative Weiterbildungsstrategien, Servicestrukturen)
    - Nutzung von Qualitätssicherung, Evaluation, Akkreditierung, Hochschulmarketing zur Entwicklung der Strategiefähigkeit der Hochschulen, auch im internationalen Kontext.
    - Förderung des Innovationstransfers

    Das Programm hat ein Volumen von insgesamt 180 Mio DM, die je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht werden.

    Programm zur Förderung der Entwicklung neuer Medien für die Anwendung in der Lehre an Hochschulen
    In diesem vom Bund allein finanzierten Programm werden die Entwicklung von Software, die in der Lehre an Hochschulen zur Anwendung kommen soll, sowie ggf. flankierende Maßnahmen - z.B. Weiterbildung - finanziell gefördert. Die Länder unterstützen die Implementierung der entwickelten Software in den Hochschulen.
    Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren mit Begutachtung durch Sachverständige durch den Bund; bei der Auswahl der Sachverständigen werden die Länder beteiligt. An den Ausschreibungen können sich einzelne Hochschulen oder Antragsteller aus Hochschulen sowie kooperierende Hochschulen oder Antragsteller aus mehreren Hochschulen - auch aus Hochschulen mehrerer Länder - mit ggf. weiteren Projektteilnehmern beteiligen; die Antragstellung erfolgt über das Sitzland bzw. die Sitzländer der Hochschule(n).
    Um die Förderung von Software zu vermeiden, die - z.B. wegen zu hoher Anforderungen an die technische Ausstattung - nicht breit eingesetzt werden kann, sollen nur solche Projekte für eine Förderung in Betracht kommen, bei denen Möglichkeiten der Implementierung in die Lehre an Hochschulen bei Antragstellung erkennbar sind.
    Eine genaue Bestimmung von Fördergegenständen und -kriterien sowie rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen des Programmes erfolgt in der BLK.
    Das Programm hat ein Volumen von insgesamt 135 Mio DM.

    Programm zur Förderung der Entwicklung von Graduiertenstudiengängen
    Die Länder haben die Möglichkeit, in dem Programm zur Förderung struktureller Innovationen im Hochschulbereich Maßnahmen zur Entwicklung und Erprobung neuer Studienstrukturen, einschließlich Graduiertenstudiengängen, durchzuführen. Darüber hinaus werden in einem vom Bund allein finanzierten Programm Maßnahmen zur modellhaften Entwicklung von Graduiertenstudiengängen auf der Grundlage der einschlä-gigen Empfehlungen des Wissenschaftsrates gefördert. Die Auswahl und Bewilligung von Projekten erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren entsprechend dem für das Programm zur Förderung neuer Medien beschriebenen Verfahren. Das Volumen des Programmes beträgt insgesamt 27 Mio DM.

    Eine Übersicht über die Finanzierungsansätze der Bund-Länder-Fachprogramme ist unter http://www.blk-bonn.de zu finden.


    Weitere Informationen:

    http://www.blk-bonn.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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