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22.03.2006 15:25

Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)

Thomas Philipp Reiter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

"Niedersachsens Hochschullandschaft wird weiter modernisiert - Neues Hochschulgesetz schafft mehr Qualität, Leistung und Wettbewerbsfähigkeit"

HANNOVER. "Niedersachsens Hochschullandschaft wird weiter modernisiert und fit gemacht für die Herausforderungen der Zukunft. Wir öffnen das Tor zu mehr Qualität, Leistung und Wettbewerbsfähigkeit an den Hochschulen", sagte Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) am (heutigen) Mittwoch im Niedersächsischen Landtag in Hannover. Die Gesetzesnovelle schafft die Basis, die Hochschulen stärker als bisher zu eigenverantwortlichem Handeln und mehr Wirtschaftlichkeit zu befähigen und dadurch die Forschung und die Studienbedingungen zu verbessern. "Mit unserer Hochschulpolitik in Niedersachsen sichern wir unseren Universitäten sowie Fach- und Kunsthochschulen mit der NHG-Novelle verlässliche Rahmen-bedingungen für weitere Erfolge und größere Leistungen der Forschenden, Lehrenden und Studierenden zu", so Minister Stratmann.

Aus der Rede des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann heute (22.03.) vor dem Niedersächsischen Landtag:

Diese Landesregierung ist angetreten, um in der Hochschulpolitik die Leitziele "Qualität, Leistung und Wettbewerbsfähigkeit" zu verwirklichen. Deshalb haben wir in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, die Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen,
o dass wir die Bürokratisierung an den Hochschulen zurückdrängen:
Mehr Qualität und weniger Bürokratie;
o dass Flexibilität und Freiraum dort geschaffen und deutlich wahrnehmbar werden, wo die Kernaufgaben der Hochschulen zu erfüllen sind: bei Forschenden, Lehrenden und bei den Studierenden;
o dass wir Raum schaffen für mehr Eigenverantwortung und Internationalität der Studierenden, Lehrenden und Forschenden an unseren Hochschulen.

Denn: Das ist das, was unsere Hochschulen brauchen, um im Wettbewerb des 21. Jahrhunderts bestehen zu können.

Dieses konsequente Neugestalten der Hochschulen ist langfristig angelegt und ab sofort spürbar. Das machen wir an folgenden sechs Punkten fest:

Mit dem Hochschuloptimierungskonzept (HOK) ist die Basis geschaffen für eine strategische Hochschulentwicklung. Mit der Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen zur erweiterten Stiftung Universität Lüneburg haben wir einen Meilenstein in der Entwicklung des Hochschulwesens in den deutschsprachigen Ländern gesetzt.

Mit dem Hochschulzulassungsgesetz haben wir für die niedersächsischen Hochschulen mehr Freiheit und Verantwortung geschaffen, ihre Studierenden nach weitgehend eigenen Kriterien auszuwählen.

Mit dem Zukunftsvertrag haben wir für die Hochschulen die Chancen der finanziellen Planungssicherheit bis zum Jahr 2010 einschließlich geschaffen.

Mit der Einführung von Studienbeiträgen wurde der notwendigen gesetzlichen Grundlagen der Weg bereitet, neue Finanzierungsquellen für mehr Bildung und mehr Qualität in den Hochschulen zu erschließen.

Mit der vorliegenden NHG-Novelle eröffnen wir alle weiteren gesetzlichen Grundlagen und förderlichen Rahmenbedingungen für die niedersächsischen Hochschulen und machen sie damit leistungsfähiger, familienfreundlicher, moderner und selbständiger. Damit setzen wir die konsequente Hochschulpolitik dieser Landesregierung für zukunftsorientierte Hochschulen fort.

Mit der vorliegenden NHG-Novelle bringen wir wieder mehr Familienfreundlichkeit an die Hochschulen zurück. Die SPD hatte 2002 das Teilzeitstudium aus dem Hochschulgesetz gestrichen. Meine Damen und Herren, wir wollen, eine kinderfreundliche Hochschulpolitik. Wir wollen, dass auch Berufstätige und Studierende mit Kindern die Chance auf ein Studium haben. Deshalb sieht die Novelle vor, dass ein Teilzeitstudium wieder möglich sein soll. Die Betreuung minderjähriger Kinder soll künftig auf die Festsetzung der Altersgrenze für Berufungen anzurechnen sein. Das ist ein weiterer Beitrag, um Familie und Wissenschaft als Beruf miteinander zu vereinbaren.

Wir wollen auch hochbegabte Schüler früher und stärker als bisher fördern. Deshalb sollen sie künftig ein so genanntes Frühstudium an der Hochschule bereits während der Schulzeit aufnehmen können. Die dort erbrachten Leistungen werden ihnen später im Studium angerechnet. Wir wollen auch, dass die Vergabe von Stipendien eindeutig geregelt wird. Hochschulen können jetzt besonders leistungsstarke oder befähigte Studierende nach eigenen Kriterien fördern.

Die zentrale Stellung des Senats der Hochschulen wird mit diesem Entwurf gefestigt. In den Abschluss der Zielvereinbarungen wird der Senat zukünftig eingebunden. Zugleich entwickeln wir den Hochschulrat als ein wichtiges Organ der Hochschule weiter und statten ihn mit verbesserten Mitwirkungsrechten aus. So wird er bei der Präsidentenwahl und den selbständigen Berufungen maßgeblich beteiligt. Mehr Selbständigkeit und mehr Eigenverantwortung erfordern klare gesetzliche Zuständigkeiten, Verfahren und Verantwortlichkeiten. Genau dieser Weg wird mit der NHG-Novelle beschritten.

Wir beheben auch die Mängel, die die SPD mit ihrer Novelle von 2002 in das Gesetz eingebaut hat und gegen die es zahlreiche Klagen gegeben hat.
Wir führen die Habilitation wieder ein. Auch diese hatte die SPD 2002 gestrichen. Und wir führen die Akademischen Räte im Beamtenverhältnis auf Zeit wieder ein. Wir wollen die Altersgrenze für Professoren von 65 auf 68 Jahre anheben. Damit entsprechen wir nicht nur den Wünschen zahlreicher Hochschullehrer, sondern tragen auch der nicht nachlassenden Leitungsfähigkeit im Alter Rechnung.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaft und Wissenschaftspolitik sind langfristig angelegt. Universitäten sind neben den Kirchen die ältesten Institutionen in Europa, die auf eine ungebrochene Kontinuität zurückschauen können.

Auch Investitionen für Wissenschaft sind langfristig angelegt, denn sie werden investiert für Wissenschaft als "Erwartung des Unerwarteten". Sie rechnen sich nicht - um den Präsidenten der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Professor Dr. Wolfgang Frühwald zu zitieren - in Quartalsbilanzen. Sie rechnen sich auch nicht in Legislaturperioden. Entscheidungen, die heute getroffen werden, betreffen die Absolventinnen und Absolventen der Jahre 2010 und 2011 in der nächsten Legislaturperiode. Deshalb ist unsere Wissenschafts- und Hochschulpolitik langfristig angelegt.

Wir beginnen heute, damit die Kräfte der Eigenverantwortlichkeit und der Leistungsfähigkeit schnell an den Hochschulen greifen. Damit handeln wir auch im Interesse unserer Kinder. Wir fangen heute damit an, die weiteren entscheidenden Grundsteine dafür zu legen, die entscheidend sind für die Zukunft Niedersachsens und Deutschlands. Damit machen wir das Tor auf, für den entscheidenden Wandel für unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder."


Bilder

Ergänzung vom 22.03.2006

Damit entsprechen wir nicht nur den Wünschen zahlreicher Hochschullehrer, sondern tragen auch der nicht nachlassenden Leistungsfähigkeit im Alter Rechnung.


Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch


 

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