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19.04.2006 19:37

Kopfschmerz-Experten kritisieren Entscheidung des Bundesausschusses zur Akupunktur

Dipl. Biol. Barbara Ritzert Pressearbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    (Münster/Rostock) Der Präsident der Deutschen Migräne und Kopfschmerzgesellschaft, Prof. Dr. Dr. Stefan Evers von der Universitätsklinik Münster, kritisiert die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Akupunktur nicht als Kassenleistung in der Behandlung der Migräne zuzulassen.

    Im Unterschied zu Rückenschmerzen und Knieschmerzen, bei denen die Akupunkturbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Akupunktur als Kassenleistung zur vorbeugenden Behandlung bei Migräne und Spannungskopfschmerz abgelehnt.

    Der GBA argumentiert, dass die Behandlungsergebnisse nicht besser seien als die herkömmliche (medikamentöse) vorbeugende Behandlung bei Migräne, z.B. mit einem Betablocker. (Bei Rücken- oder Knieschmerzen war die Akupunktur der herkömmlichen Therapie überlegen.)

    Die Rate der Migränepatienten mit einer über 50prozentigen Besserung der Migräne betrug in der Studie nach Akupunktur etwa 50 Prozent, bei medikamentösen Therapien liegt diese Quote bei ca. 60 bis 70 Prozent.

    Nach Ansicht von PD Dr. Peter Kropp, Rostock, dem Generalsekretär der DMKG, sollte jedoch nicht nur die absolute Erfolgsrate, also die Zahl der sogenannten Responder, als Entscheidungskriterium herangezogen werden. "Mindestens genau so wichtig ist es zu beurteilen, wie stark die Nebenwirkungen der Behandlung sind und welche Kosten insgesamt entstehen." Insbesondere diese sogenannten "sekundären Zielparameter" wiesen, so Kropp weiter, bei der Akupunktur Vorteile gegenüber der medikamentösen Prophylaxe auf. Die migräneprophylaktischen Medikamente der ersten Wahl (Betablocker, Antiepileptika) sind zwar vielleicht etwas wirksamer als die Akupunktur, haben aber mehr Nebenwirkungen. Außerdem sind die meisten migräneprophylaktischen Medikamente auf Dauer auch teurer als die in ihrer Anzahl begrenzte Akupunktursitzungen.

    Letztlich habe sich, nach Auffassung von Evers, "der GBA auch vor der Stellungnahme gedrückt, wie er es bewertet, dass die traditionelle chinesische Akupunktur dieselbe Wirksamkeit aufweist wie eine Scheinakupunktur." Nach Ansicht des Präsidenten der DMKG muss hierzu das Design der Studien berücksichtigt werden, das eine sehr engmaschige Betreuung der Patienten beinhaltet hatte. Möglicherweise sei die hohe Effektivität der Akupunktur daher auch auf die gute Betreuung der Patienten zurückzuführen. Evers: "Somit ist es noch zu früh, abschließend über die Wirksamkeit der Akupunktur bei Migräne im Vergleich zu anderen Schmerzindikationen zu urteilen." Stattdessen seien weitere Studien mit besseren Kontrollen notwendig. Bis dahin sollte kein Unterschied zwischen den verschiedenen Schmerzindikationen bei der Erstattungsfähigkeit von Akupunktur gemacht werden.

    Pressestelle: Barbara Ritzert · ProScience Communications GmbH Andechser Weg 17 · 82343 Pöcking
    Tel.: (08157) 93 97-0 · Fax: (08157) 93 97-97
    E-Mail: ritzert@proscience-com.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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