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16.11.1999 15:14

Offener Brief an Umweltminister Trittin und Gesundheitsministerin Fischer

Heike Jordan Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V.

    Betrifft: Radioiodtherapie in Deutschland
    Gefährdung der Patientenversorgung durch die neue StrlSchV
    (offener Brief)

    Offener Brief an Herrn Umweltminister Trittin
    und Frau Gesundheitsministerin Fischer

    Betrifft: Radioiodtherapie in Deutschland
    Gefährdung der Patientenversorgung durch die neue StrlSchV
    (offener Brief)

    Sehr geehrter Herr Minister,

    als Vorsitzender des Ausschusses "Strahlenschutz" der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) und als Mitglied des Ausschusses "Medizin und Strahlenschutz" der SSK möchte ich Sie auf folgendes Problem aufmerksam machen.

    Sofern der § 48 im Entwurf der neuen StrlschV (Stand 10.08.99) in der derzeit vorliegenden Formulierung umgesetzt werden sollte, hätte dies gravierende negative Auswirkungen nicht nur auf die nuklearmedizinische Versorgung von Schilddrüsenpatienten sondern insbesondere auch auf den Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung. Lassen Sie mich bitte den leider komplizierten Sachverhalt in gebotener Kürze erläutern:

    Die Radioiodtherapie stellt seit fast 50 Jahren weltweit eine etablierte sichere, effektive und für den Patienten im Vergleich zur Schilddrüsenoperation angenehme, dabei zugleich kostengünstige Maßnahme dar. Hiermit werden z.B. Schilddrüsenüberfunktionen unterschiedlicher Ursache, autonome Knotenkröpfe bei eingeschränkt operablen Patienten und das Schilddrüsenkarzinom behandelt. Zu betonen ist, dass durch den Iodmangel in Deutschland hierdurch bedingte Schilddrüsenerkrankungen bei uns weit häufiger sind als in anderen Industrieländern. Damit besteht hier ein höherer Bedarf an Radioiodtherapien und Schilddrüsenoperationen als anderswo.

    Die Radioiodtherapie wird in Deutschland als nahezu einzigem Land stationär durchgeführt, und zwar aus Gründen des Strahlenschutzes der Bevölkerung. Durch eine wenige Tage dauernde stationäre Isolierung der Patienten und Auffangen der radioaktiven Abwässer wird eine Belastung der Umwelt vermieden. Außerhalb Deutschlands ist in nahezu allen Ländern weltweit die ambulante Radioiodtherapie üblich, da eine Einhaltung der Grenzwerte durch intensive Aufklärung und freiwillige Einschränkungen des Patienten zumindest in der Mehrzahl der Fälle möglich ist. Die DGN hat allerdings die stationäre Durchführung der Radioiodtherapie aus Gründen des Strahlen- und Umweltschutzes auch in den vergangenen Jahrzehnten stets befürwortet, und eine umfangreiche und sehr teure Infrastruktur (Kliniken mit Abklinganlagen) wurde hier aufgebaut.

    Nun das Problem: Vor zwei Jahren hat die SSK eine höhere Entlassungsaktivität für stationäre Radioiodtherapie-Patienten empfohlen, was zu einer Verkürzung der bis dahin langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und zu einer Verkürzung der stationären Aufenthaltsdauer der Patienten von durchschnittlich zehn auf fünf Tage geführt hat. Berechnungen und Messungen haben gezeigt, dass dies zu keiner Verschlechterung des Strahlen- und Umweltschutzes geführt hat. Eine solche Maßnahme war in Deutschland dringend nötig gewesen, da zunehmend Patienten in das benachbarte Ausland, wie etwa Frankreich, Holland, Belgien, England u.a., überwiesen wurden, um dort eine Radioiodtherapie ambulant vornehmen zu lassen. Da dies gesetzeskonform ist und niemand den Patienten an einer sofortigen Wiedereinreise in die Bundesrepublik hindern kann, bedeutet dies eine deutliche Verschlechterung des Strahlenschutzes in Deutschland ("Radioiodtherapie-Tourismus"). Ein einziger "Radioiodtherapie-Tourist" gibt in das Abwasser in zwei Tagen mehr radioaktives I-131 ab als eine deutsche Station mit 1000 Patienten in einem Jahr.

    Die Umsetzung der o.a. SSK-Empfehlung hat bereits zu einer Entspannung geführt; nämlich zu einem Abbau der Wartezeiten auf einen Therapieplatz in Deutschland, zu einer Verkürzung der Liegezeiten (verbunden mit einer deutlichen Kostenverminderung), zu keiner Verschlechterung des Umweltschutzes sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung, da ein "Radioiodtherapie-Tourismus" zunehmend überflüssig wird.

    Im Entwurf der neuen StrlSchV ist nun der Grenzwert der Abwasseraktivität einer nuklearmedizinischen Bettenstation von 7 Bq I-131 pro Liter Abwasser auf 5,6 Bq/L gesenkt worden. Da die modernen Abwasseranlagen nuklearmedizinischer Bettenstationen in Deutschland auf 7 Bq/L ausgelegt sind, wären dort bereits Einschränkungen trotz des großen Bedarfes erforderlich. Selbst dieser Wert ist unrealistisch niedrig: Kein Kanalisationsarbeiter, hierauf zielt der Grenzwert, wird seinen gesamten jährlichen Flüssigkeitskonsum aus dem Abwasserrohr einer nuklearmedizinischen Bettenstation bestreiten. Die Absenkung um 25 % ist wirklich irreal. Die Einhaltung des alten Grenzwertes, und zudem im offenen Kanal und nicht im Abflussrohr der Station, wäre realistisch und ausreichend streng, weit strenger als in allen anderen Ländern weltweit.

    Nach § 46 Nr. 5 der geltenden StrlSchV kann die zuständige Behörde auch höhere Aktivitätskonzentrationen zulassen, wenn sichergestellt ist, dass dadurch die Umwelt nicht belastet wird. Hiervon wird nach entsprechender Prüfung in der Medizin auch oft Gebrauch gemacht. Dieses ist im diesbezüglichen § 48 (Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe, Novelle StrlSchV, Stand 10.08.99) nicht mehr vorgesehen.

    Somit ist unklar, ob bei Nachweis von Unbedenklichkeit weiterhin Ausnahmeregelungen (z.B. aufgrund radioökologischer Gutachten und regelmäßiger Überwachungsmaßnahmen) möglich sind und zudem, ob ggf. mehrjährige Übergangsfristen bestehen sollen.

    Sollte dies in Zukunft nicht mehr möglich sein, so werden eine Reihe nuklearmedizinischer Therapieabteilungen in Deutschland ab Mai 2000 schließen müssen.

    Dieses hätte zur Folge, dass einerseits die dringende Behandlung schwerkranker Patienten (z.B. mit Schilddrüsenkrebs) nicht mehr im notwendigen Umfang möglich wäre, und andererseits der "Radioiodtherapie-Tourismus" in das benachbarte Ausland wieder gefördert würde. Damit würde dem Schutzziel des § 48 (Novelle StrlSchV) aber konkret entgegengehandelt.

    Würden die Behandlungsmöglichkeiten zur Radioiodtherapie in Deutschland, die hinsichtlich des Strahlenschutzes weltweit anerkannt einen extrem hohen Standard haben, in Zukunft eingeschränkt oder verhindert, so wäre dies für den Strahlenschutz in Deutschland ("Radioiodtherapie-Tourismus") eine Katastrophe. Zudem würden enorme unnötige Kosten auf das deutsche Gesundheitswesen zukommen, vorhandene wohlausgestattete Therapiestationen müssten leerstehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Prof. Dr. med. Harald Schicha

    Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin
    der Universität zu Köln
    Direktor: Prof. Dr. med. H. Schicha
    Joseph-Stelzmann-Straße 9
    50924 Köln
    Telefon:0221-478-4050
    Telefax:0221-478-4395


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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