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25.03.1998 00:00

EU-Einfuhrverbot für Fisch aus Ostafrika 'keine angemessene Reaktion'

Erwin Northoff Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen

    (Kontakt: Erwin Northoff 0039-6-5705 3105; e-mail: Erwin.Northoff@FAO.Org)

    Brüssel, 25. März

    Die Welternährungsorganisation (FAO) hält das von der Europäischen Union wegen Cholera erlassene Einfuhrverbot für Fischprodukte aus Ostafrika für "keine angemessene Reaktion". Die FAO bezog sich damit auf das Ende Dezember verhängte EU-Importverbot für Frischfisch aus Tansania, Uganda, Kenia und Mosambik. Diese ostafrikanischen Staaten waren in den vergangenen Monaten von einer Cholera-Epidemie heimgesucht worden. Das EU-Einfuhrverbot soll im Juni überprüft werden.

    "Epidemiologische Daten zeigen, dass die Gefahr, sich durch importierte Fischprodukte mit Cholera anzustecken, unbedeutend ist. In den Industriestaaten hat es nur selten Cholerafälle gegeben, die auf den Verzehr von Fisch zurückzuführen waren, der von Reisenden aus dem Ausland eingeführt wurde", hiess es in einer FAO-Stellungnahme.

    Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation haben kommerzielle Nahrungsmitteleinfuhren bislang keinen bedeutenden Ausbruch von Cholera verursacht, so die FAO. Der Cholera-Erreger werde beim Kochen oder Trocknen von Fisch vernichtet. Deshalb auch seien gekochte und getrocknete Produkte, sowie in Dosen angebotene Fischwaren, sicher und unbedenklich.

    "Einfuhrverbote für Fischprodukte aus den betroffenen Ländern werden die Verbreitung von Cholera nicht verhindern, sondern den internationalen Handel belasten und möglicherweise zu illegalen Einfuhren führen, die das Risiko für den Verbraucher erhöhen", so die FAO.

    Das EU-Einfuhrverbot gilt nicht für gefrorene Fischprodukte. Die EU verlangt, dass Tiefkühlfisch aus Ostafrika in den Einfuhrhäfen der Gemeinschaft auf Cholera oder Salmonellen-Erreger untersucht werden. Die FAO machte darauf aufmerksam, dass mikrobiologische Tests der Endprodukte als Kontrolloption nur bedingt tauglich seien.

    Qualität und Sicherheit bei Nahrungsmitteln gebe es nur, wenn international vereinbarte Schutzbestimmungen und Hygienevorschriften eingehalten würden. Die FAO empfahl deshalb, die Wasserqualität für fischverarbeitende Betriebe in den Ausfuhrländern stärker zu kontrollieren sowie die Gesundheit und Hygiene der Beschäftigten stärker zu überwachen.

    Die Exportländer sollten mit Unterstützung der Geberländer und der internationalen Organisationen ihre Fischverarbeitungs-Betriebe und Lageranlagen verbessern. Die FAO hat den Enwicklungsländern seit vielen Jahren mit entsprechenden Programmen zur Verbesserung von Lebensmittelqualität und -hygiene geholfen. Die Organisation bereitet zur Zeit ein Projekt der technischen Zusammenarbeit für die vier ostafrikanischen Länder vor.

    Die Fischexporte Kenias, Mosambiks, Ugandas und Tansanias in die Europäische Union betrugen 1996 rund 55 000 Tonnen im Wert von 230 Millionen Dollar. Die EU ist für diese Länder der wichtigste Absatzmarkt für Fischprodukte.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Es wurden keine Arten angegeben
    Deutsch


     

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