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14.06.2006 16:06

BVL genehmigt Versuch mit gentechnisch veraenderten Kartoffeln bei Rostock

Jochen Heimberg Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken fuer Mensch und Umwelt

    Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute die Freisetzungen gentechnisch veraenderter Kartoffeln zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die rund 2.220 Quadratmeter umfassende Freisetzungsflaeche liegt in Gross Luesewitz, oestlich von Rostock. Das BVL hat der Universitaet Rostock genehmigt, zwischen 2006 und 2008 eine jaehrlich wechselnde Zahl gentechnisch veraenderter Kartoffeln zu pflanzen. Die maximal erreichte Zahl liegt im Jahre 2008 bei 9440 freizusetzenden Pflanzen. Die erzeugten Kartoffeln werden vom Antragsteller analysiert und sind anschliessend zu vernichten.

    Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schaedlichen Einfluesse auf Menschen und Tieren sowie fuer die Umwelt zu erwarten sind, verfuegt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Der Oeffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 1.800 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Verfahrens geprueft und im Genehmigungsbescheid gewuerdigt.

    In dem Freilandversuch sollen drei Kartoffellinien mit verschiedenen gentechnischen Veraenderungen freigesetzt werden. Eine Kartoffellinie soll ein ungiftiges Eiweiss des Choleratoxins bilden, das als Hilfsstoff bereits heute in Medikamenten zur Immunisierung gegen Cholera und durch Bakterien hervorgerufene Durchfallerkrankungen zum Einsatz kommt. Bei der zweiten Kartoffel-Linie verfolgt der Antragsteller das Ziel, mit den Kartoffeln den Bestandteil eines Impfstoffs zu erzeugen, der gegen eine Kaninchenseuche eingesetzt werden koennte. In der dritten vom BVL zur Freisetzung genehmigten Linie sollen Knollen ausgebracht werden, die ein Eiweiss produzieren, das nach den Vorstellungen des Antragstellers als Rohstoff in der Bauchemie und Waschmittelindustrie Verwendung finden koennte.

    Laut Genehmigung muss die Versuchsflaeche mindestens im Abstand von 150 Metern zu anderen Kartoffeln angelegt werden. Das zu gentechnischen Versuchszwecken veraenderte Saat- und Erntegut wird entsprechend gekennzeichnet. Die Flaeche muss im Jahr nach dem Versuch nach Versuchskartoffeln abgesucht werden, um Kartoffeln zu entfernen, die ggf. auf der Flaeche ueberdauert haben. Damit Wildtiere keine Versuchskartoffeln fressen oder verschleppen koennen, wird die Flaeche vom Antragsteller eingezaeunt.

    Im Rahmen des Benehmensverfahrens wurden das Bundesamt fuer Naturschutz, das Bundesinstitut fuer Risikobewertung und das Robert-Koch-Institut beteiligt. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft eingeholt. Darueber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung unterstuetzt durch fachliche Stellungnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und durch die Zentrale Kommission fuer die Biologische Sicherheit, die das BVL als Gremium unabhaengiger Wissenschaftler und Sachverstaendiger beraet.

    Hintergundinformation
    Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es beraet die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschaeftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zustaendige Behoerde fuer gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert fuer Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internati-onalen Uebereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Informationstechnik, Meer / Klima, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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