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05.01.2000 15:41

Qualitätssicherung in der Forschung

Bernd Hegen Referat Kommunikation
Universität Koblenz-Landau

    Die Universität Koblenz-Landau hat als die erste Hochschule in Rheinland-Pfalz eine "Verfahrensordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" verabschiedet. Darin werden Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und zur Qualitätssicherung in der Forschung festgelegt.

    Ausgelöst von spektakulären Einzelfällen von Datenfälschungen und -manipulationen und Verletzungen des Urheberrechts ist die Qualität der wissenschaftlichen Forschung zum Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskus-sion geworden. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner hat daraufhin 1998 eine Expertenkommission berufen, die inzwischen Empfehlungen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und zur Sicherung der Qualität der Forschung vorgelegt hat. Die Universität Koblenz-Landau ist die erste Hochschule in Rheinland-Pfalz, die diese Empfehlungen umgesetzt hat. Der Senat der Universität hat jetzt eine "Verfahrensordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" verabschiedet.

    "Zwar sind an der Universität Koblenz-Landau bislang keine Fälle unredlichen wissenschaftlichen Verhaltens aufgetreten, aber mit der Verabschiedung dieser Ordnung wollen wir dazu beitragen, dass dieser tadellose Ruf der Universität auch in Zukunft erhalten bleibt", betont Universitätspräsident Prof. Dr. Hermann Saterdag. Nach dieser Verfahrensordnung liegt wissenschaftliches Fehlverhalten vor, "wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird." Mitverantwortung trägt auch der Wissenschaftler, der sein Wissen über Datenfälschungen oder andere Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens verschweigt.

    Wenn Wissenschaftler Verdachtsmomente haben sollten, können sie sich künftig an zwei Ombudspersonen innerhalb der Universität wenden. Dazu wurden zwei erfahrene Wissenschaftler aus Koblenz und Landau berufen. Diese prüfen die Vorwürfe auf Plausibilität, Korrektheit und Bedeutung. Die betroffenen Wissenschaftler werden durch die Ombudspersonen informiert und haben Gelegenheit, ihre Positionen darzustellen und die Vorwürfe zu entkräften. Blieben Verdachtsmomente auch nach der Prüfung durch die Ombudspersonen bestehen, würde ein Untersuchungsverfahren durch eine siebenköpfige Kommission eingeleitet, der auch der Präsident und der für Forschung zuständige Vizepräsident der Universität angehören.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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