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25.07.2006 16:14

Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft zur gestrigen Sondersitzung der EU-Forschungsminister

Dr. Eva-Maria Streier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Deutsche Forschungsgemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft sind erleichtert über die Verabschiedung des EU-Forschungsbudgets für die Jahre 2007-2013. Die von der Bundesregierung erwirkte Protokollnotiz zum Verbot der Herstellung embryonaler Stammzellen entspricht dem Status-quo. Mit diesem Kompromiss konnte eine Situation vermieden werden, die das gesamte Forschungsbudget, und nicht nur die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen, in Frage gestellt hätte.

    Allerdings bleiben deutsche Wissenschaftler weiterhin benachteiligt, da diese gemäß Stammzellimportgesetz nur mit Stammzelllinien arbeiten dürfen, die vor dem 1.1.2002 hergestellt worden sind. In der Zwischenzeit wurden jedoch zahlreiche Stammzelllinien hergestellt, die nicht mehr verunreinigt sind, und auch in der klinischen Forschung eingesetzt werden könnten. Über das International Stem Cell Forum in Großbritannien sind inzwischen 80 neue, nach dem 1.1.2002 hergestellte Linien im Detail charakterisiert worden, so dass der Druck, neue Stammzelllinien herzustellen, gegenüber 2002 erheblich nachgelassen hat. Diese Entwicklungen könnten es auch dem deutschen Gesetzgeber ermöglichen, über eine Anpassung des Stammzellgesetzes nachzudenken, insbesondere bei der Strafbewehrung. Derzeit riskieren deutsche Wissenschaftler eine Strafe, wenn sie im Ausland mit Stammzelllinien arbeiten, die nach dem Stichtag gezogen wurden. Selbst wenn ein deutscher Wissenschaftler in einem ausländischen Forschungsprojekt mit solchen Stammzellen nur beratend tätig ist, kann er sich nicht sicher sein, straffrei zu bleiben. Deutschen Forschern ist dadurch die Beteiligung an internationalen Kooperationen deutlich erschwert. Deutsche Forschungsgemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft fordern daher die Abschaffung dieser Strafandrohung.

    Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat Recht mit ihrer Feststellung, dass es auf diesem Felde nicht nur um Wissenschaft und Geld geht. Deswegen machen sich auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft seit langem für Klonverbote stark sowie für ein Verbot der Herstellung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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