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18.09.2006 15:06

Internationales Vertragsrecht für Europa - Rom I-Verordnung auf dem Prüfstand

Jürgen Abel Pressestelle
Universität Bayreuth

    Mit dem Vorschlag der Europäischen Gemeinschaft, das europäische Internationale Vertragsrecht behutsam mit einer Verordnung (Rom I VO) fortzuentwickeln, befaßt sich am 22./23. September ein Symposium, das vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Professor Dr. Stefan Leible) organisiert wird. Ziel des Symposiums ist es, den Verordnungsvorschlag kritisch zu beleuchten, um aus der Diskussion Anregungen für das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen. Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte, Notare, Richter, Verbandsjuristen und Rechtswissenschaftler.

    Bayreuth (UBT). Mit dem Vorschlag der Europäischen Gemeinschaft, das europäische Internationale Vertragsrecht behutsam mit einer Verordnung (Rom I VO) fortzuentwickeln, befaßt sich am 22./23. September ein Symposium, das vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Professor Dr. Stefan Leible) organisiert wird. Ziel des Symposiums ist es, den Verordnungsvorschlag kritisch zu beleuchten, um aus der Diskussion Anregungen für das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen. Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte, Notare, Richter, Verbandsjuristen und Rechtswissenschaftler.

    Wer grenzüberschreitend handeln möchte, bedient sich dazu des Vertrags. Die Transnationalität des Vertrags führt allerdings zu Rechtsunsicherheit. Denn jedes Gericht wendet zur Bestimmung des auf den Vertrag anwendbaren Rechts sein eigenes Internationales Privatrecht an. Vor welches Forum der Vertrag im Streitfall gelangen wird, lässt sich aber nicht stets mit Gewissheit vorhersehen. Rechtssicherheit schafft nur ein einheitliches Internationales Vertragsrecht.

    Das gilt auch und gerade im Binnenmarkt, lässt doch die Europäische Gerichtsstands und Vollstreckungsverordnung dem Kläger häufig die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen. Einheitlichkeit gewährleistete bislang das Europäische Schuldvertragsübereinkommen von Rom aus dem Jahre 1980 (EVÜ). Seine Tage sind indes gezählt. Es soll nach den Vorstellungen der EG-Kommission in eine EG-Verordnung, die sog. Rom I VO, überführt werden. Das Gesetzgebungsverfahren wurde mit Vorlage des "Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)" am 15.12.2005 eingeleitet.

    Der Vorschlag der Kommission möchte das europäische Internationale Vertragsrecht nicht revolutionieren, sondern behutsam fortentwickeln. Denn das EVÜ hat sich in der Praxis bewährt. Gleichwohl sind einige bedeutsame Änderungen vorgesehen. Zukünftig soll die Wahl nichtstaatlichen Rechts möglich sein, die Ausweichklausel gestrichen und eine Rechtswahl bei Verbraucherverträgen ausgeschlossen werden. Geplant ist außerdem die Schaffung im EVÜ bislang nicht enthaltener Anknüpfungsregeln für Vertreterverträge, die dinglichen Wirkungen einer Zession, Gesamtschulden und die gesetzliche Aufrechnung. Darüber hinaus werden noch zahlreiche weitere Fortentwicklungen des EVÜ angestrebt.

    Weitere Informationen unter
    www.leible.info


    Weitere Informationen:

    http://www.leible.info


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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