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28.09.2006 17:33

Niedersächsisches Studienbeitragsmodell bestätigt

Thomas Philipp Reiter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    HANNOVER. Kronthaler-Gutachten bietet weder neue Erkenntnisse noch ergibt sich daraus Handlungsbedarf für Niedersachsen. Zu dem am (gestrigen) Mittwoch veröffentlichten Gutachten, das der Stifterverband in Auftrag gegeben hat, erklärt der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann: "Die Erkenntnisse des Gutachtens sind für uns nicht neu. Vielmehr wurden diese Erkenntnisse den gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen bereits im vergangenen Jahr zugrunde gelegt."

    In dem Gutachten beleuchtet Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesgerichtshof, mit Blick auf die unterschiedlichen Studienbeitragsmodelle im Wesentlichen zwei juristische Fragestellungen: die Ausgestaltung des so genannten Ausfallfonds und die Festsetzung der Beitragshöhe.

    Kronthaler konstatiert, dass die Finanzierung des Ausfallfonds gesetzlich nicht so geregelt werden dürfe, dass ein Teil der Studienbeiträge als Ausfallbürgschaft zurückgelegt werden muss. In Niedersachsen übernimmt das Land zur Sicherung der Rückzahlung der Studienbeitragsdarlehen eine Ausfallbürgschaft (Paragraph 11 a Absatz 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)). Zur Finanzierung dieser Ausfallbürgschaft führen die Hochschulen Mittel an den Ausfallfonds ab. Diese Mittel werden aus den staatlichen Mitteln der Hochschulen bestritten, nicht aber aus den Studienbeiträgen. "Für diese Regelung sind wir von der Opposition oft kritisiert worden. Das Gutachten bestätigt jetzt, dass es richtig war, auch diesen rechtlichen Aspekt bei der Ausgestaltung des Studienbeitragsmodells in Niedersachsen zu berücksichtigen", so Stratmann.

    Das Gutachten kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass einheitliche Studienbeiträge dann verfassungswidrig seien, wenn den Hochschulen die Beitragsbemessung durch Gesetz übertragen wird. "Auch hier zeigt jetzt das Gutachten, dass wir in Niedersachsen den richtigen Weg gegangen sind, indem die juristischen Bedenken berücksichtigt wurden und die Beitragsbemessung nicht den Hochschulen übertragen wurde", so Stratmann. Es sei im vergangenen Jahr keine leichte Entscheidung gewesen, sich hier für die juristisch sichere Variante der gesetzlichen Festlegung der Beitragshöhe zu entscheiden. Das Gutachten belege jetzt, dass die Entscheidung richtig war.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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