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Wissenschaft
Pressemitteilung des IAT vom 13.11.1997
Qualitaetsanforderungen der Pflegekassen:
"Genug darf nicht genuegen!?" - Workshop am Institut Arbeit und Technik im Wissenschaftspark Gelsenkirchen
Qualitaet wird in der Altenhilfe heute und in Zukunft an der Zufriedenheit der Kunden gemessen. Um dies zu gewaehrleisten, muss Qualitaetsmanagement die gesamte Organisation, deren Wandel, deren Beschaeftigte und - in erster Linie - die Kunden selbst im Blick haben. Diese Thesen standen jetzt im Mittelpunkt eines Workshops am Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) zum "Benchmarking in der ambulanten Pflege", auf dem Ergebnisse eines Kooperationsprojektes vorgestellt wurden, das das IAT in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft ambulante Krankenpflege (Gelsenkirchen) und der Organisationsberatung Konkret Consult Ruhr durchfuehrt.
"Umfassende Qualitaet bedeutet, dass fuer Pflegeunternehmen heute keine Zeit fuer Genuegsamkeit bzw. die Erfuellung von Mindestanforderungen bleibt: Genug darf nicht genuegen!" Das formulieren die Initiatoren des Seniorenwirtschaftszentrums Stephan von Bandemer vom Institut Arbeit und Technik sowie Roland Weigel von Konkret Consult Ruhr. Stephan von Bandemer weiter: "Wer langfristig in der sozialen Dienstleistungsbranche ueberleben will, der setzt jetzt auf kontinuierliche Verbesserung!" Eine Orientierung der Pflegeunternehmen an der Strategie der Kostendaempfung durch die Kostentraeger, verbunden mit der Formulierung von Mindestanforderungen, die fuer alle Anbieter gleichermassen gelten, ist nicht mehr zeitgemaess.
"Langfristig wird das Unternehmen erfolgreich sein, welches diese Mindestanforderungen wie etwa das Vorhalten einer Mindestanzahl qualifizierter Mitarbeiter, eine (auch fuer Patienten) verstaendliche bzw. aussagekraeftige Pflegedokumentation oder eine wirtschaftliche Einsatz- und Tourenplanung als "Selbstverstaendlichkeiten" ansieht", meint Roland Weigel. Die "Qualitaet" erfolgreicher Pflegedienste wird durch die Kunden beurteilt, die mehr als das "Mindeste" wollen und die spuerbar, sichtbar oder hoerbar Dienstleistungen erhalten, fuer die sie - direkt oder indirekt - bezahlen. Nicht durch die Anpassung an Mindeststandards sondern durch die Erreichung von fuer die Kunden konkret spuerbaren Verbesserungszielen werden sich Unternehmen von ihren Mitbewerbern abheben koennen.
Die grundsaetzliche Bedeutung von Qualitaet und Wirtschaftlichkeit wurde jetzt erstmals in einem Bundesgesetz, welches Aufgaben und Pflichten eines oeffentlichen Kostentraegers (Pflegekassen) regelt, herausgehoben. Was fuer viele in der Theorie als Fortschritt galt, droht allerdings in der Praxis zu verpuffen. Ist in den gemeinsamen Grundsaetzen und Massstaeben zur Qualitaetssicherung gemaess § 80 Sozialgesetzbuch XI noch von hochgesteckten und gemeinsamen Zielen die Rede, so werden von den Pflegekassen in der Praxis heute lediglich Mindestanforderungen und unklare Erwartungen formuliert. Das darf heute modernen Pflegeunternehmen nicht mehr genuegen.
Im Rahmen der Pflegeversicherung regelt der § 80 des PflegeVersicherungsgesetzes Qualitaetsanforderungen wie etwa personelle Voraussetzungen, von denen erwartet wird, dass sie fachgerechte Pflege gewaehrleisten. Derartige und weitere Standards sind nichts weiter als selbstverstaendliche und notwendige Anforderungen an die Altenhilfe. Sie sichern lediglich ein Mindestmass an Versorgungsqualitaet, die vom Gesetzgeber gefordert wird.
Fuer weitere Fragen steht Ihnen zur Verfuegung: Stephan von Bandemer Ulrike Bussmann Claudia Braczko
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Wirtschaft
überregional
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Deutsch
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