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27.10.2006 14:36

Plagiat und Fälschung in der Forschung

Dr. Eva-Maria Streier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Ombudsman der DFG veranstaltet Symposium in Hamburg

    Nr. 57
    27. Oktober 2006

    Zunehmender Leistungsdruck und Wettbewerb im Wissenschaftsbetrieb verführen immer mehr zu Plagiat und Fälschung in der Forschung. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wollen Deutschlands Ombudsgremien als unabhängige Organe der Selbstkontrolle durch ein nationales Netzwerk ihre Zusammenarbeit intensivieren. Gleichzeitig müssen die Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis bereits in der universitären Ausbildung vermittelt werden. Dies ist ein Fazit des zweiten "Symposiums der deutschen Ombudspersonen", das als gemeinsame Veranstaltung des Ombudsmans der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der DFG vom 19. bis 20. Oktober 2006 an der Universität Hamburg ausgerichtet wurde. Rund 60 Ombudsleute deutscher Hochschulen kamen dort zum Erfahrungsaustausch zusammen und diskutierten erstmals auch mit Kollegen der National Science Foundation (NSF) und des European Network for Ombudsman in Higher Education (ENOHE).

    Die Vorträge des Symposiums zogen nicht nur ein Fazit der siebenjährigen Geschichte des DFG-Ombudsmans, sondern beschäftigten sich vor allem auch mit konkreten Ansätzen und Aspekten der Evaluation im internationalen Ombudswesen. Die Darstellung internationaler Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch Christine Boesz (NSF) machte deutlich, dass durch die zunehmende internationale Zusammenarbeit in der Wissenschaft ein hoher Abstimmungsbedarf der Ombudsgremien der verschiedenen Länder notwendig ist. In einer öffentlichen Abendveranstaltung stellte Professor Johannes Siegrist (Düsseldorf) anhand von neuesten Forschungsergebnissen aus den USA mögliche Ursachen für wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Im Mittelpunkt einer abschließenden Podiumsdiskussion, die mit der Teilnahme von Journalisten auch die Perspektive der Medien und der Öffentlichkeit einbezog, stand das Thema "Alltag in der Wissenschaft - Öffentliches Interesse an guter wissenschaftlicher Praxis?".

    Der Ombudsman der DFG wurde 1999 als unabhängiges Gremium eingerichtet. Er hat die Aufgabe, bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten zu prüfen, ob die von der DFG erarbeiteten und 1998 publizierten Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten wurden. Der DFG-Ombudsman steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einer DFG-Förderung zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung. Ombudsgremien gibt es an allen deutschen Universitäten und allen außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

    Das erste Symposium der deutschen Ombudspersonen fand im Jahr 2003 statt. Der Tagungsband "Wissenschaftliches Fehlverhalten - Erfahrungen von Ombudsgremien" (2004) ist über die DFG-Pressestelle erhältlich; als pdf-Datei ist er im Internet abrufbar unter www1.uni-hamburg.de/dfg_ombud/. Die DFG-Denkschrift "Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (1998) ist ebenfalls über die DFG-Pressestelle zu beziehen oder als pdf-Datei abrufbar unter www.dfg.de/aktuelles_presse/publikationen/verzeichnis/pdf_dokumente.html.

    Weiterführende Informationen:

    Weiterführende Informationen zum DFG-Ombudsman erteilt Helga Nolte, Geschäftsstelle des Ombudsmans der DFG, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Tel. 040 42803-2388; Fax 040 42803-9475, E-Mail: DFG-Ombudsman@rrz.uni-hamburg.de.

    Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: Ulrike Hagena-Schmedding, Justitiariat der DFG, Tel. 0228 885-2679, E-Mail: Ulrike.Hagena-Schmedding@dfg.de.

    DFG-Denkschrift und Tagungsband können angefordert werden bei: Heike Klebe, Tel. 0228 885-2109, E-Mail: Heike.Klebe@dfg.de.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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