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30.10.2006 12:44

WSI-Tarifarchiv: Tarifliches Weihnachtsgeld zunehmend variabel

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Die tarifliche Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") hängt mittlerweile in vielen Branchen von der wirtschaftlichen Lage ab: Geht es dem Unternehmen gut, kann der tarifliche Mindestanspruch aufgestockt werden, gehen die Geschäfte schlechter, kann die Sonderzahlung abgesenkt werden. Das zeigt eine Auswertung von Tarifverträgen aus 23 Branchen durch das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung:

    - So kann in der westdeutschen chemischen Industrie die tarifliche Sonderzahlung von 95 (Ost: 65) Prozent eines Monatsentgelts je nach wirtschaftlicher Lage zwischen 80 und 125 (Ost: 50/95) Prozent schwanken.

    - Im Bankgewerbe liegt dieser Korridor zwischen 90 und 120 Prozent. Wenn nichts anderes vereinbart wird, erhalten die Beschäftigten 100 Prozent eines Monatsentgeltes.

    - In der Süßwarenindustrie kann das tarifliche Weihnachtsgeld von normalerweise 100 Prozent zwischen 80 und 120 Prozent variieren.

    - In der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe kann die Sonderzahlung von 57,5 Prozent um 20 Prozentpunkte herauf- oder herabgesetzt werden.

    In vielen Branchen gibt es zudem tarifliche Öffnungs- und Härtefallklauseln, wonach die Jahressonderzahlung gekürzt oder gestrichen werden kann, so unter anderem in der Metallindustrie, Druckindustrie, Textilindustrie und im Einzelhandel. Zumeist müssen die Betriebe im Gegenzug auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Diese auf Betreiben der Arbeitgeber eingeführte Variabilisierung des tariflichen Weihnachtsgeldes setzt entweder freiwillige Betriebsvereinbarungen oder aber die Zustimmung der Gewerkschaften voraus. "Damit soll verhindert werden, dass die Betriebe die Beschäftigten ohne Not unter Druck setzen" sagt der WSI-Tarifexperte Dr. Reinhard Bispinck. "Während tarifliche Mindestansprüche auf Weihnachtsgeld also im Regelfall gesichert sind, können freiwillige betriebliche Sonderzahlungen sehr viel leichter rückgängig gemacht werden."

    In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor (siehe auch die Grafik und die ausführliche Tabelle im Anhang dieser Pressemitteilung). Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die Höhe fällt je nach Tarifbereich sehr unterschiedlich aus. Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld (normalerweise 95 bis 100 Prozent; zu den ergebnisabhängigen Korridoren siehe oben) erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und in der westdeutschen Chemieindustrie. 95 Prozent bekommen Beschäftigte in der Druckindustrie. Darunter liegen unter anderem der öffentliche Dienst (Gemeinden West) mit rund 82 Prozent, die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West) (62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West) (55 Prozent).

    In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden, rd. 62 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im ostdeutschen Bauhauptgewerbe.


    Weitere Informationen:

    http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2006_10_30_tabelle.pdf - Grafik und Tabelle mit Daten aus verschiedenen Branchen
    http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/320_84346.html - PM mit Ansprechpartnern


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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