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08.11.2006 11:17

Mindestlohn zwischen 5,00 und 7,50 Euro

Claudia Braczko Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut Arbeit und Technik

    Modellrechnungen aus dem Institut Arbeit und Technik liefern Anhaltspunkte zur Bestimmung der Lohnhöhe

    Von einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 € würden in Deutschland rund 4,9 Millionen Beschäftigungsverhältnisse erfasst, bei einer Höhe von 5,00 € wären es immerhin noch 1,5 Millionen. Gesamtwirtschaftlich würden die Arbeitnehmerbruttolöhne bei einem Mindestlohn von 7,50 € um etwa 12 Milliarden € steigen. Bei 5,00 € läge die Steigerung bei lediglich gut 2,2 Milliarden €. Mit der Lohnsteigerung durch einen Mindestlohn von 7,50 € wären Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen von knapp 4,2 Milliarden € verbunden, bei 5,00 € wären es lediglich gut 660 Millionen €. Das zeigen aktuelle Untersuchungen aus dem Institut Arbeit und Technik zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der IAT-Arbeitsmarktexperte Thorsten Kalina hat für Stundenlöhne zwischen 5,00 und 7,50 Euro Modellrechnungen vorgenommen und daraus Anhaltspunkte zur Bestimmung eines möglichen Mindestlohns in Deutschland abgeleitet. Die Ergebnisse sind im aktuellen IAT-Report 2006-06 unter http://www.iatge.de/iat-report/2006/report2006-06.html veröffentlicht.

    Der Vergleich mit Mindestlöhnen in anderen Ländern zeigt, dass sich Deutschland mit einem Mindestlohn von 7,50 € bezogen auf den Anteil am Durchschnittlohn und den Anteil an den Vollzeitbeschäftigten im oberen Drittel positionieren würde - aber z.B. gegenüber Frankreich noch deutlich zurückbliebe. "Ein Mindestlohn von 5,00 € würde demgegenüber nur 1,3% aller Vollzeitjobs erfassen und läge bei rund 33% des Durchschnittlohnes - was den Werten der USA mit ihrem eher symbolischen Mindestlohn entspräche", stellt Dr. Claudia Weinkopf, Direktorin des Forschungsschwerpunktes "Flexibilität und Sicherheit" am IAT, fest.

    Die gewerkschaftliche Forderung, einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 € brutto pro Stunde einzuführen, orientiert sich an dem absoluten Mindestlohnniveau vergleichbarer europäischer Nachbarländer wie den Niederlanden (7,96 €), Großbritannien (7,86 €) und Frankreich (8,03 €). Die Anteile der Vollzeitbeschäftigten, die auf dem Niveau des jeweiligen gesetzlichen Mindestlohnes bezahlt werden, sind jedoch im internationalen Vergleich sehr unterschiedlich. An der Spitze stehen mit 18,0 bzw. 15,6% Luxemburg und Frankreich. In gut der Hälfte der hier einbezogenen Länder erhalten weniger als 4% der Beschäftigten den Mindestlohn. Deutschland würde sich mit einem Mindestlohn von 7,50 €, der 8,2% aller Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse beträfe, in dieser Hinsicht auf Platz 5 der 17 aufgeführten Länder positionieren; mit 5,00 € (1,3% aller Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse) würde Deutschland vor Spanien das Schlusslicht bilden.

    Einen weiteren Anhaltspunkt für die angemessene Höhe eines Mindestlohnes bietet die Relation zum Durchschnittsverdienst. Auch hier zeigt sich im europäischen Vergleich (für 2002) eine große Spannbreite. In den osteuropäischen Ländern, Spanien, Portugal und Großbritannien liegt der Mindestlohn unter 42% des Durchschnittslohnes. In diese Gruppe mit einem sehr niedrigen Mindestlohn lassen sich auch die USA einordnen. In Frankreich, Irland, Griechenland, Luxemburg, Malta, Belgien und den Niederlande liegt die Relation aus Mindestlohn und Durchschnittslohn bei 46% und mehr, in Frankreich mit mehr als 60% deutlich an der Spitze. In Deutschland entspräche ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 € pro Stunde nach den IAT-Berechnungen rund 49,4% des durchschnittlichen Stundenlohns von 15,19 €. Damit würde sich Deutschland im internationalen Vergleich in die Gruppe der Länder mit einem relativ hohen Mindestlohn einreihen. Ein Mindestlohn von 5,00 € entspräche demgegenüber nur 32,9% des gesamtdeutschen Durchschnittsverdienstes und läge damit im internationalen Vergleich am untersten Rand des Spektrums - etwa auf dem Niveau der USA bzw. Estlands.

    Für weitere Fragen steht
    Ihnen zur Verfügung:
    Thorsten Kalina
    Durchwahl: 0209/1707-330
    E-Mail: kalina@iatge.de
    Dr. Claudia Weinkopf
    Durchwahl: 0209/1707-142
    E-Mail weinkopf@iatge.de

    Pressereferentin
    Claudia Braczko
    Munscheidstraße 14
    45886 Gelsenkirchen
    Tel.: +49-209/1707-176
    Fax: +49-209/1707-110
    E-Mail: braczko@iatge.de
    info@iatge.de
    WWW: http://www.iatge.de


    Weitere Informationen:

    http://www.iatge.de/iat-report/2006/report2006-06.html


    Bilder

    Mindestlohn in Relation zum Durchschnittslohn (in %, 2004 bzw. 2002)
    Mindestlohn in Relation zum Durchschnittslohn (in %, 2004 bzw. 2002)
    Quelle: Quelle: Eurostat 2004 und Europäische Kommission 2005, IAT-Berechnungen


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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