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Der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) kommt als bundesweiter Vertretung der deutschen Hochschulen nach der Föderalismusreform und angesichts des fortschreitenden Reformprozesses im Hochschulbereich eine wachsende Bedeutung zu. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, will die HRK Aufgaben- und Organisationsstrukturen neu definieren. Vor diesem Hintergrund hat das Plenum der HRK am 14. November in Berlin die HRK-Ordnung überarbeitet.
"Zum einen wollen wir bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Mitglieder an der Willensbildung und der Klärung unterschiedlicher Standpunkte beteiligt werden. Zum anderen soll die neue Satzung unsere Handlungsfähigkeit als HRK insbesondere in der Tagespolitik verbessern und die Koordination mit den Landesrektorenkonferenzen stärken," erläuterte HRK-Präsidentin Professor Dr. Margret Wintermantel.
So wird das Plenum künftig durch eine Mitgliederversammlung ersetzt, für die jedes Mitglied Teilnahme- und Stimmrecht hat. Dabei ist das Stimmrecht nach der Größe der Hochschule gewichtet. Der HRK-Senat wird gestärkt. Er soll mehr als bisher sowohl Beschlussgremium als auch Ort der Strategiediskussion sein und über Themen aus den Landesrektorenkonferenzen beraten. Die Rolle des Präsidiums als Leitungsorgan der HRK unter Führung des Präsidenten/der Präsidentin wird deutlicher als bisher beschrieben. Auch die Position des Präsidenten/der Präsidentin wird gestärkt, da ihm/ihr ausdrücklich eine Richtlinienkompetenz zuerkannt wird.
Darüber hinaus hat sich die HRK auch für die Mitgliedschaft ausländischer Hochschulen, die in Deutschland nach deutschem Recht anerkannt und tätig sind, geöffnet. "Wir erhoffen uns hiervon einen gegenseitigen Lerneffekt, da die ausländischen Hochschulen in Deutschland mehr oder weniger in derselben Interessenlage mit derselben Zielsetzung wie deutsche Hochschulen tätig werden, allerdings aus einem andern Erfahrungshintergrund," sagte Wintermantel.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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