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Wissenschaft
Im Gesundheitssystem sind Reformen nicht nur auf der Einnahmeseite notwendig, sondern auch bei den Ausgaben. Denn das deutsche Medizinwesen erzielt bei hohen Kosten nur mittelmäßige Ergebnisse, wie internationale Studien zeigen. Die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung bietet einige positive Ansatzpunkte für mehr Wettbewerb, der zu mehr Qualität und Effizienz bei den medizinischen Leistungen führt. Allerdings greifen die Regelungen zu kurz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forschergruppe um Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen in einer aktuellen Expertise für die Hans-Böckler-Stiftung.
"Insbesondere ist ein halbwegs geschlossenes Wettbewerbskonzept nach wie vor nicht erkennbar", schreiben die Gesundheitsökonomen. Daher sei das "Wettbewerbsstärkungsgesetz" der großen Koalition auch auf der Ausgabenseite nur "sehr eingeschränkt dazu geeignet, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhöhen". Die Wissenschaftler untersuchten, ob die Gesundheitsreform die Voraussetzungen für einen echten Qualitätswettbewerb schafft. Dazu müsste sie in zentralen Punkten Fehlsteuerungen beseitigen. Die wichtigsten Befunde:
- Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (RSA): Er soll den Krankenkassen Anreize für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit geben. Durch einen morbiditätsorientierten RSA sind kranke Versicherte keine "schlechten Risiken" mehr, weil die Kasse angemessene Ausgleichszahlungen erhielte. Stattdessen wird sich auch Wettbewerb um Kranke lohnen und der Anreiz verstärkt, besonders gute Leistungserbringer unter Vertrag zu nehmen und attraktive Versorgungsangebote zu entwickeln. Die Gesundheitsreform bringt einige Verbesserungen, analysieren die Essener Gesundheitsökonomen. Allerdings seien bei wichtigen Detailregelungen die Hürden zu hoch.
- Überwindung der Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: Eine Budgetierung, die wie bisher strikt nach ambulanter und stationärer Versorgung trennt, behindert die Entwicklung von innovativen, integrativen Versorgungsformen, so die Forscher. Die Krankenkassen sollen deshalb die Freiheit haben, Verträge "sektorenübergreifend" so abschließen zu können, dass sie ihr Geld in diejenigen Versorgungsformen lenken, die gute Qualität und Wirtschaftlichkeit vereinen. Unabhängig davon, ob diese Versorgungsformen ambulante, stationäre oder teils ambulante, teils stationäre Einrichtungen sind. Die Gesundheitsreform räumt hier nach Analyse der Forscher einige Hürden beiseite. Die positiven Neuregelungen zur Finanzierung seien aber an entscheidenden Stellen nicht bindend formuliert. Der Krankenhausbereich bleibe in weiten Teilen vom Vertragswettbewerb ausgenommen.
- Vertragswettbewerb in der Arzneimittelversorgung: Die Kassen sollten direkt mit den Herstellern über Preise, Mengen und Preis-Mengen-Kombinationen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verhandeln und dabei Rabatte erzielen können. Die Forscher sehen einige Fortschritte in der geplanten neuen Höchstpreisregelung. Ein wichtiger Schritt zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimitteldistribution stehe aber noch aus: Diese Reserven könnten "erst erschlossen werden, wenn der Gesetzgeber das Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken aufhebt."
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/320_84462.html - PM mit Ansprechpartnern
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/32014_84429.html - Mehr Informationen, Infografiken und Link zur Studie im Böckler Impuls 18/2006
http://www.boeckler.de/fix/gesundheitsreform - Mehr Fakten und Forschung zur Gesundheitsdebatte
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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