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08.12.2006 16:01

Gericht bestaetigt Entscheidung des Bundesamts fuer Verbraucherschutz, Greenpeace Einsicht in Rattenfuetterungsstudie zu gewaehren

Jochen Heimberg Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Verwaltungsgericht Koeln: Erkenntnisse ueber moegliche gesundheitliche Auswirkungen sind vom Geheimnisschutz ausgenommen

    Das Verwaltungsgericht Koeln hat mit einem gestern verkuendeten Urteil entschieden, dass das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berechtigt war, Greenpeace eine Tierversuchsstudie einsehen zu lassen, die die Firma Monsanto Europe (Bruessel) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz dem Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht (Bundesamt) vorgelegt hatte.

    Die Firma Monsanto begehrte im Fruehjahr 2005 eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz zur Einfuhr von genveraendertem Mais aus den USA. Hierzu legte sie zum Nachweis der medizinischen Unbedenklichkeit dem BVL eine Rattenfuetterungsstudie vor, die Greenpeace - gestuetzt auf das Umweltinformationsgesetz - einsehen wollte. Nachdem das BVL Monsanto im Maerz 2005 darueber unterrichtet hatte, dass es die Rattenfuetterungsstudie nicht als vertraulich behandeln werde, versuchte die Firma Monsanto im April 2005 in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Koeln die Herausgabe der Studie an Greenpeace zu verhindern. Ihr Antrag wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Koeln mit Beschluss vom 9. Juni 2005 abgelehnt, ihre Beschwerde dagegen vom Oberverwaltungsgericht Muenster mit Beschluss vom 20. Juni 2005 zurueckgewiesen. Massgebend dafuer war die Erwaegung, dass der Schutz von Betriebs- und Geschaeftsgeheimnissen im Bereich des Gentechnikrechts nur eingeschraenkt gelte und Erkenntnisse ueber schaedliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt vom Geheimnisschutz ausgenommen seien.

    Mit der gestern entschiedenen Klage verfolgte die Fa. Monsanto ihr Anliegen weiter und begehrte die Feststellung, dass die Herausgabe der Studie an Greenpeace rechtswidrig war. Diese Klage hielt das Verwaltungsgericht zwar fuer zulaessig, weil sich ein vergleichbarer Konflikt ueber den Umfang des Geheimnisschutzes in Verfahren nach dem Gentechnikgesetz wiederholen koenne. Die Richter blieben in der Sache aber bei den im Eilverfahren im Juni 2005 getroffenen Feststellungen und wiesen die Klage ab.

    Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Muenster gestellt werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Meer / Klima, Politik, Recht, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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