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15.03.2000 11:13

Rechte und Pflichten des Steuerberaters

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    In seiner Dissertation "Rechtsgrundlagen und Grenzen ungeschriebener Sorgfaltspflichten des Steuerberaters im Steuerstraf- und Steuerbußgeldrecht" gelang es dem Bochumer Wissenschaftler Dr. Christian Hoppe, erstmals eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Herleitung von Sorgfalts- und Garantenplichten des Steuerberaters zu formulieren.

    Bochum, 15.03.2000
    Nr. 65

    Rechte und Pflichten des Steuerberaters
    RUB-Studie hilft bei der Erkennung von Haftungsrisiken
    Veraltete Richtlinien neu geschrieben

    Als Steuerberater trägt man neben der großen Verantwortung für die Finanzen der Klienten auch ein eigenes Haf-tungs-risiko, das durch das Steuerstraf- und das Steuerbußgeldrecht vorgegeben ist. Bislang wurde dieses Risiko höchst unterschiedlich beurteilt. In seiner Dissertation "Rechtsgrundlagen und Grenzen ungeschriebener Sorgfaltspflichten des Steuerberaters im Steuerstraf- und Steuerbußgeldrecht" gelang es Dr. Christian Hoppe, erstmals eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Herleitung von Sorgfalts- und Garantenplichten des Steuerberaters zu formulieren. Seine Studie liefert griffige Kriterien, um risikobehaftete Pflichtverstöße von strafrechtlich unerheblichem Verhalten abzugrenzen. Für seine Arbeit erhielt er einen der "Preise an Studierende Ž99" der Ruhr- Universität.

    Pflichtenliste aus den Tagen des Reichsgerichts

    Zur Orientierung des Steuerberaters, welche Pflichten er versehen muss, um nicht mit dem Steuerrecht in Konflikt zu geraten, gibt es einen ganzen Katalog von Einzelpflichten. Verletzt er eine dieser Pflichten, muss er mit einer steuerstraf-rechtlichen Verfolgung rechnen. Dieser Katalog ist allerdings nicht neu: Er wurde beginnend mit der Rechtssprechung des Reichsgerichts entwickelt. Obwohl viele ihn kritisieren, hat er teils bis heute seine Gültigkeit behalten. Dr. Christian Hoppe hat nun aus der Rolle und Tätigkeit des Steuerberaters eine allgemeine Rechtsgrundlage entwickelt, aus der sich seine Sorgfalts- und Garantenpflichten ableiten lassen. Anhand von griffigen Kriterien sollen Steuerberater und ihre Mitarbeiter Recht von Unrecht einfacher und eindeutig unterscheiden können, so dass Haftungsrisiken kalkulierbar werden.

    Knifflige Fälle angemessen beurteilen

    Knifflige Fälle sind nämlich nicht selten: Viele nehmen z. B. an, ein Steuerberater müsse beim Abfassen einer Steuererklärung sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch Verwaltungsvorschriften beachten. Wenn er von einer der beiden abweicht, müsse er in der Erklärung darauf hinweisen. Dieser Forderung entzieht Christian Hoppes Studie nun die Grundlage: Seine Studie beweist, dass es allein darauf ankommt, dass der Steuerberater die Gesetze vertretbar angewendet hat - nicht, ob er die Rechtsprechung berücksichtigt. Außerdem konnte er zeigen, dass nicht jede unvertretbare Geset-zes-auslegung automatisch zu einem Pflichtverstoß führt. Die Studie richtet sich nicht nur an Steuerberater, sondern auch an Strafverteidiger in Steuerstrafsachen und Strafverfolgungsorgane, denen eindeutige Kriterien eine große Hilfe bei der Bewertung einzelner Fälle sein können.

    Titelaufnahme

    Christian Hoppe: "Rechtsgrundlagen und Grenzen ungeschriebener Sorgfaltspflichten des Steuerberaters im Steuerstraf- und Steuerbußgeldrecht" (= Nomos Universitätsschriften - Recht / Unterreihe: Strafrecht in Deutschland und Europa, Bd. 8) Hg. von Prof. Ellen Schlüchter, Nomos Verlag Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6446-7

    Weitere Informationen

    Dr. Christian Hoppe, Alfred-Nobel-Str.16, 44149 Dortmund, Tel. 0231/173130


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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