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Wissenschaft
Lottospielen und Spielhallenbesuche in Zukunft nur noch mit
Identitätskontrolle und Datenbankabfrage?
*Regierungschefs der Länder nehmen Entwurf des Staatsvertrags für
Glücksspielwesen zustimmend zur Kenntnis. Forschungsstelle Glücksspiel
der Universität Hohenheim empfiehlt für die Datenbank dringend eine
neutrale Instanz.*
Der Staatsvertragsentwurf für Gücksspielwesen vom 13.12.2006
unterscheidet zwischen Lotterien mit geringem Gefährdungspotential und
Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential. An "Lotterien mit
besonderem Gefährdungspotential" - das sind täglich stattfindende
Lotterien wie "Keno" und Minutenlotterien wie "Quicky" - oder auch
ODDSET Sportwetten, wird die Teilnahme zukünftig nur mit
Identitätskontrolle und Abfrage in einer Datenbank möglich sein, in der
alle gesperrten Spieler registriert sind. Auch bei dem Besuch einer
Spielhalle soll eine Identitätskontrolle und Datenbankabfrage erfolgen.
Diese Datenbank soll mit anderen Sperrdatenbanken von
Glücksspielanbietern, wie beispielsweise der von Spielbanken, verbunden
sein. Im Staatsvertrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den
Bereich des gewerblichen Automatenspiels, die Spielhallen, den
Regelungen anzupassen. Es ist daher damit zu rechnen, dass in naher
Zukunft auch bei dem Besuch einer Spielhalle eine Identitätskontrolle
und Datenbankabfrage erfolgen wird.
Professor Tilmann Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der
Universität Hohenheim hat den Entwurf wissenschaftlich untersucht. Er
weist auf gravierende Lücken hin: "Es bleibt bisher die zentrale Frage
offen, wer diese Datenbank einrichtet und unterhält und wann und wie die
einzelnen Daten zwischen den verschiedenen Glücksspielanbietern
ausgetauscht werden. Hierzu bietet sich entweder eine
öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Lösung an, wobei auf Grund
der höheren Flexibilität eine privatrechtliche Lösung bevorzugt werden
sollte. Da die verschiedenen Glücksspielanbieter letztlich im Wettbewerb
stehen, liegt es nahe, einen neutralen Partner als technischen Betreiber
zu wählen".
Um die unterschiedlichen Interessen der Glücksspielanbieter zu
koordinieren und zu beaufsichtigen sei es erforderlich, erläutert der
Glücksspielforscher, für das Sperrsystem eine Beratungs- und
Kontrollinstanz aufzubauen, in der neben Vertretern der
Glücksspielaufsichten des Bundes und der Länder sowie der
Glücksspielanbieter auch Suchtexperten, Vertreter der
Glücksspielforschung sowie der technische Betreiber des Sperrsystems
vertreten sind. Aufgabe dieser Instanz sollte es auch sein, auf Antrag
eine Sperrung systemisch zu veranlassen, die Funktionsfähigkeit des
Systems zu überwachen und über die Aufhebung der Sperre eines Spielers
in Zusammenarbeit mit Suchtexperten zu entscheiden.
Die bisher im Staatsvertrag vorgesehene Regelung, dass der Veranstalter
über die Aufhebung einer Sperre verfügt, hält Professor Tilmann Becker
für nicht ausreichend, da diesem die Aktivitäten eines Spielers in
anderen Glücksspielbereichen nicht bekannt seien ? und aus
Wettbewerbsgründen auch nicht bekannt sein sollten.
Professor Tilmann Becker: "Wir fordern die Glücksspielaufsichten auf,
frühzeitig entsprechende Weichen für die Einrichtung einer
privatrechtlich organisierten, neutralen Kontrollinstanz der Datenbanken
zu stellen, um ein verwirrendes System von partikularistischen
Einzelinteressen zu vermeiden".
Ansprechperson:
Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim
Professor Dr.Tilman Becker, Dr. Wolfgang G. Crusen
becker@uni-hohenheim.de http://mailto:becker@uni-hohenheim.de, Tel.
0711-459-22599.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Informationstechnik, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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