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Wissenschaft
Juristischer Nachlass fuer Universitaet Jena
Rechtswissenschaftlicher Lehrstuhl erhaelt Bibliothek des frueheren Praesidenten des Bundesgerichtshofes
Der Lehrstuhl fuer deutsches und europaeisches Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Jenaer Universitaet erhaelt den Nachlass des frueheren Praesidenten des Bundesgerichtshofes, Dr. Dr. h.c. Robert Fischer. Die Witwe und der Sohn Fischers haben der Rechtswissenschaftlichen Fakultaet den groessten Teil der umfangreichen Bibliothek des ehemaligen Jenenser Studenten und Doktoranden vermacht. Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Heribert Hirte wertet die uebernommenen Baende - insgesamt rund 200, zum Teil mehrbaendige Publikationen - als eine wertvolle Bereicherung der Bestaende an unternehmensrechtlicher Literatur. Die Lehr- und Handbuecher zum Zivilrecht mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, die Gesetze, Grosskommentare, Festschriften und Dissertationen fuellen vor allem die schmerzliche Luecke, die die Jenaer rechtswissenschaftliche Bibliothek in den sechziger und siebziger Jahren aufweist. Teile der Bibliothek, die sich nicht schwerpunktmaessig mit dem Unternehmensrecht befassen, werden an andere Lehrstuehle weitergegeben. Nach ihrer Katalogisierung werden sie auch fuer die allgemeine Benutzung zur Verfuegung stehen.
Robert Fischer, geboren 1911 in Giessen als Sohn eines Juraprofessors, verbrachte seine Jugend in Halle, Jena und Breslau. Sein rechtswissenschaftliches Studium, das er wie seine Dissertation (1936) und die Grosse Staatspruefung (1938) mit ausgezeichneten Ergebnissen abschloss, fuehrte ihn ueber die Stationen Tuebingen und Breslau auch nach Jena. Seine berufliche Laufbahn begann er nicht als Richter, sondern als Mitglied der Rechtabteilung der Deutschen Bank. Bewusst oder unbewusst nahm er damit die Chance wahr, sich in die relativ unpolitische Exklave eines grossen Unternehmens zurueckzuziehen und gleichzeitig seiner Neigung fuer das Wirtschaftsrecht und seine Anwendungen in der Praxis zu folgen. Kurze Zeit spaeter wurde er jedoch zum Wehrdienst eingezogen. Nach Kriegsende lehnte Robert Fischer das Angebot zu einer Rueckkehr zur Deutschen Bank ab. Nach einer erstaunlich steilen Karriere - vom Assessor bis zum Vizepraesidenten des Landgerichtes Goettingen - wurde der erst 39jaehrige 1950 zum Richter am neugegruendeten Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewaehlt. Hier konnten sich seine vielfaeltigen Begabungen rasch entfalten. 1963 uebernahm er den Vorsitz im II. Zivilsenat, zustaendig u.a. fuer das Gesellschaftsrecht und das Bankrecht. 1968 schliesslich wurde Fischer als Nachfolger von Bruno Heusinger zum Praesidenten des Bundesgerichtshofes berufen - ein Amt, das er bis zu seinem Ruhestand 1977 bekleidete. Fischer starb 1983. Neben seinem bedeutenden Wirken als Richter war Robert Fischer auch hochangesehener Herausgeber und Mitarbeiter mehrerer Kommentare, Autor zahlreicher Veroeffentlichungen und wissenschaftlicher Vortraege und hat wesentlich zur Entwicklung eines modernen Gesellschaftsrechts beigetragen. Mit umfassendem Wissen und sozialem Verstaendnis gab er hier vor allem dem Minderheitenschutz im Gesellschaftsrecht neue Impulse. Darueber hinaus veroeffentlichte er tiefgreifende UEberlegungen zur Legitimation und den Grenzen der Rechtsfortbildung der Gerichte - einem bei der zunehmenden politischen Polarisierung und wachsender UEberforderung des Gesetzgebers auch heute noch sehr aktuellen Thema.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft
überregional
Es wurden keine Arten angegeben
Deutsch
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