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03.04.2000 15:22

HRK bei d. heutigen BAföG-Anhörung im Bundestag:Grundlegende Reform der Ausbild.förderung überfällig

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Bei der öffentlichen Anhörung zur Reform der Bundesausbildungsförderung (BAföG) im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 3. April 2000 in Berlin hat der Vizepräsident für Studentische Angelegenheiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Rupert Huth, bekräftigt, dass die HRK eine grundlegende Strukturreform der Ausbildungsförderung für notwendig hält. Das BAföG werde in seiner jetzigen Ausgestaltung seinem Anspruch, für einen Chancenausgleich zwischen Studierenden aus einkommensschwachen und -starken Familien zu sorgen, nicht mehr gerecht. Ausserdem bedürfe die finanzielle Eigenverantwortung aller Studierenden als junge Erwachsene einer nachhaltigen Stärkung.
    Vorrangiges Ziel müsse, so heißt es in der HRK-Stellungnahme, eine Erhöhung der Gefördertenquote sein. Jede(r) Qualifizierte solle, ohne Rücksicht auf Herkommen und Einkommen der Eltern, ein Studium aufnehmen und insofern das im Grundgesetz garantierte Recht der freien Berufswahl ausüben können. Dieses Ziel sei zwar grundsätzlich auch im geltenden BAföG-System zu erreichen. Dennoch halte die HRK es für erforderlich,

    - die Ausbildungsförderung elternunabhängig zu gestalten, um den Studierenden eine ihrem Alter angemessene Eigenverantwortung zu übertragen,

    - den abschreckenden Effekt einer zu hohen Darlehensbelastung für voll geförderte, also finanziell besonders unterstützungsbedürftige Studierende zu reduzieren und die Rückzahlungsmodalitäten stärker als bisher an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hochschulabsolventen zu koppeln,

    - nicht oder nur teilweise geförderten Studierenden die Möglichkeit einzuräumen, Bildungskredite in Anspruch zu nehmen, damit ihnen nicht aus finanziellen Gründen ein Studium versagt bleibe, wenn sie keine oder unzureichende elterliche Förderung erhalten.

    Mit den von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkten für eine BAföG-Reform werde, so die HRK-Position die grundlegende Strukturreform nicht realisiert. Die HRK unterstützte deshalb den Vorschlag, (erneut) eine Expertenkommission einzusetzen, die - aufbauend auf den umfangreichen rechtlichen Erkenntnissen, vorgelegten Modellen und gemachten Erfahrungen - schnellstens eine politische Entscheidung vorbereitet, mit der die verschiedenen Systeme wie Steuerrecht, Unterhaltsrecht, Familienförderung und Bildungsfinanzierung weiter entwickelt und besser aufeinander abgestimmt werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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