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Sollten Ausländer in Deutschland wählen dürfen? Muss sich das deutsche Eherecht anpassen, wenn religiöse Gepflogenheiten anderer Kulturkreise ihm widersprechen? Wie schützt man rechtlich Minderheiten, wenn internationale Verträge das vorsehen? Es sind Fragen wie diese, über die rund 200 Experten bei der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht (DGVR) in Halle debattieren. Die Veranstaltung unter dem Titel "Pluralistische Gesellschaften und internationales Recht" findet vom 21. bis 24. März an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg statt.
"Das Phänomen pluralistischer Gesellschaften ist eine immense Herausforderung für Gesetzgeber und Justiz", erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, Vorsitzender der DGVR und Präsident des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg sowie Mitglied der in Halle ansässigen Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina. Daher habe sich die DGVR entschieden, ihre Tagung diesem aktuellen Thema zu widmen.
Dass die Gesellschaft Halle als Tagungsort auserwählt hat, "ist ein Ausweis der internationalen Ausrichtung und der guten Leistung unserer Fakultät", sagt Prof. Dr. Christian Tietje, der an der Martin-Luther-Universität den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht inne hat. Er betont, dass die Thematik der Tagung gerade auch in Deutschland von besonderem Interesse sei. "Das Bundesverfassungsgericht sagt: Das Volk ist das deutsche Volk. Ist das aber noch adäquat?" Inzwischen sei das Grundgesetz geändert worden, um Ausländern die Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen. "Das war eine europarechtliche Verpflichtung. Inzwischen fragt man sich aber: Warum sollten Auslände nicht auch Land- und Bundestagsabgeordnete wählen dürfen?" Diese Frage sei auch unter Juristen höchst umstritten - und biete somit spannenden Diskussionsstoff für die DGVR-Tagung.
Zudem gebe es in pluralistischen Gesellschaften wie der deutschen vermehrt Ehen, in denen die Partner aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen stammen. "Bei einer Scheidung herrschen dann mitunter unterschiedliche, zum Teil stark religiös geprägte Ansichten", weiß Tietje. "Muss sich das deutsche Scheidungsrecht den verschiedenen kulturellen Prägungen anpassen?"
Themen wie diese werden auf der Tagung in Vorträgen und Diskussionen eine Rolle spielen. Am Mittwoch, 21. März, steht zunächst die Mitgliederversammlung der DGVR an, bevor Professor Wolfrum am Donnerstag, 22. März, um 9 Uhr in der Aula im Löwengebäude der Universität die Veranstaltung eröffnet. Ein wichtiger Programmpunkt abseits des eigentlichen Tagungsgeschehens ist der Empfang durch die Stadt Halle und die Landesregierung Sachsen-Anhalts. Zum Empfang, der am 22. März um 19:30 Uhr im Stadthaus beginnt, wird neben der Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler und dem Universitätsrektor Prof. Dr. Wulf Diepenbrock auch der Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer erwartet.
Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht wurde 1917 gegründet. Ihr Ziel ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit. Derzeit sind rund 400 Experten Mitglied der Gesellschaft, unter ihnen Richter, Wissenschaftler und Diplomaten.
Hinweis für die Medien:
Medienvertreter sind zur Tagung herzlich willkommen. Zum Empfang im Stadthaus sind Fotografen zugelassen. In jedem Fall ist eine Akkreditierung erforderlich (Kontaktdaten s.u.).
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Christian Tietje
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht
Tel.: 0345 55 23180
Fax: 0345 5527201
E-Mail: christian.tietje@jura.uni-halle.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch

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