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15.03.2007 15:28

Zweiter Tübinger Arbeitsrechtstag

Michael Seifert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eberhard Karls Universität Tübingen

    Juristische Vortragsreihe mit Abschlussdiskussion

    Am Freitag, dem 23. März 2007 veranstaltet der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts-, und Arbeitsrecht der Universität Tübingen, unter der Leitung von Prof. Dr. Hermann Reichold, den zweiten Tübinger Arbeitsrechtstag im Großen Senat der Neuen Aula. Nach einem Grußwort von Prof. Dr. Johannes Franken, dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts (LAG BW) um 10.00 Uhr, werden Richter Klaus Bepler vom Bundesarbeitsgericht Erfurt (10.30 Uhr) und Prof. Dr. Ulrich Preis von der Universität zu Köln (11.45 Uhr) Vor-träge halten. Entsprechend dem Thema des zweiten Tübinger Arbeitsrechtstags "Neue Vertragskultur im Arbeitsrecht?", widmen sich die Referenten der zunehmenden Kritik an den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Auswirkungen ihrer stärkeren Kontrolle auf die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung. Gerichte verwerfen immer häufiger für unbedenklich gehaltene Vertragsbedingungen der Unternehmen wegen ihrer Unangemessenheit und Intransparenz. Die Frage nach rechtssicheren Formulierungen wird immer dringlicher. Die wechselvolle Tariflandschaft lässt auch Bezugnahmeklauseln auf den Tarif in ihrer Bedeu-tung zweifelhaft werden.

    Der Tübinger Arbeitsrechtstag 2007 wird vor allem nach der rechtssicheren Gestaltung von Bezugnahmeklauseln auf wechselnde Tarifverträge fragen, aber auch danach, ob trotz der strengen Inhaltskontrolle noch eine einigermaßen flexible Vertragsgestaltung im "nach vorne offenen" Arbeitsverhältnis möglich bleibt. Impulsreferate durch Doktoranden des Lehrstuhls zur Inhaltskontrolle des Aufhebungsvertrags und zum Nachweisgesetz werden die abschlie-ßende Podiumsdiskussion (ab 14.00 Uhr) einleiten.

    Prof. Dr. Hermann Reichold ist seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen. Mit dem "Tübinger Arbeitsrechtstag" möchte er eine neue Tradition im Wissenschaftsbetrieb der Universität begründen und einmal jährlich arbeitsrechtliche Fragen vorstellen und mit interessierten Praktikern diskutieren. Gleichzeitig soll die Veranstaltung die Verbindung zwischen der Universität Tübingen und den im mittle-ren Neckarraum tätigen Arbeitsgerichten, Verbänden und Unternehmen stärken.

    Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist aber über den Lehr-stuhl von Prof. Dr. Reichold erforderlich (Tel.: 07071/2978149; Fax: 07071/295068; E-Mail: arbeitsrechtstag@jura.uni-tuebingen.de). Rechtsanwälten wird auf Wunsch eine Teilnahme-bestätigung nach § 15 FAO ausgestellt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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