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10.04.2007 13:27

DGAI/BDA: Narkoseärzte bekräftigen Ablehnung von Parallelverfahren

Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    DGAI/BDA: Erneute gemeinsame Stellungnahme

    Rechtswidrig und Gefahr für die Patienten:
    Narkoseärzte bekräftigen Ablehnung von Parallelverfahren

    Nürnberg - Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
    Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband der Deutschen Anästhesisten
    (BDA) lehnen die Übertragung originärer ärztlicher Aufgaben bei der
    Betreuung von narkotisierten Patienten durch nicht-ärztliches
    Assistenzpersonal entschieden ab. Denn dies führt zu unkalkulierbaren
    Sicherheitsrisiken für Patienten. Ferner entspricht das nicht dem Recht des
    Patienten auf einen fachärztlichen Leistungsstandard. Für sogenannte
    Parallelverfahren, bei denen ein Facharzt für Anästhesie für mehrere
    Patienten zuständig ist, gibt es keine rechtliche Grundlage, so BDA und DGAI
    in ihrem Abschluss-Statement der Münsteraner Klausurtagung zum Thema
    Zulässigkeit und Grenzen von Parallelverfahren.

    "Die Sicherheit des betäubten, seiner Schutzreflexe beraubten sowie meist
    relaxierten, mit Medikamenten in künstliche Lähmung versetzten und beatmeten
    Patienten erlaubt keine Kompromisse", heißt es in der gemeinsam von BDA und
    DGAI verabschiedeten Münsteraner Erklärung II. Sie ergänzt eine bereits 2004
    in Münster vorgelegte Stellungnahme, die sich gegen Parallelverfahren
    aussprach. Dabei soll der Patient während weiter Strecken der Narkose nicht
    mehr von einem erfahrenen Facharzt betreut werden, sondern von einem
    "Medizinisch technischen Assistenten für Anästhesiologie (MAfA)." Der
    Facharzt für Anästhesie hätte dann die Oberaufsicht über mehrere parallel
    durchgeführte Narkosen, säße aber nicht mehr selbst bei seinem Patienten, um
    dessen Lebensfunktionen in der Narkose zu prüfen.BDA und DGAI halten dies
    für gefährlich. Nur der Narkosearzt sei in der Lage, auf unvorhersehbare
    Situationen schnell zu reagieren. Außerdem müssten sich Narkosearzt und
    Chirurg während der Operation häufiger über den weiteren Verlauf der Narkose
    abstimmen. "Die Beherrschung dieser Prozesskette setzt umfangreiche
    theoretisch-wissenschaftliche Kenntnisse und hinreichende praktische
    Erfahrung voraus, die in keinen in Deutschland angebotenen staatlichen oder
    hausinternen Aus- und Weiterbildungsgängen für nicht-ärztliches
    Assistenzpersonal vermittelt werden", betonen BDA und DGAI. Außerdem setzten
    sich alle an einer Parallelnarkose Beteiligten einem hohen Haftungsrisiko
    aus. Die Landesärztekammer Thüringen hält es, so eine Pressemeldung im März
    2007, für nicht vereinbar mit dem ärztlichen Berufsethos, wenn Kollegen in
    leitender Position weisungsgebundene Ärzte und Pflegekräfte anweisen, sich
    an solchen Arbeitsmodellen aktiv zu beteiligen.

    Die Verbände sehen außerdem keine rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der
    MAfA. Narkosen und andere Formen der Anästhesie seien grundsätzlich
    fachärztliche Tätigkeiten. Eine Delegierung an Hilfspersonal, welche BDA und
    DGAI nur in Ausnahmefällen für sinnvoll hält, müsse deshalb vom Narkosearzt
    selbst organisiert werden, der die Parallelnarkosen dann auch überwache.
    Eine Entscheidung am Narkosearzt vorbei sei unzulässig. Dies würde letztlich
    auch das Vertrauen des Chirurgen in die Qualität der Narkose erschüttern.
    Die Fachverbände begrüßen deshalb die Entscheidung der Helios-Kliniken, ab
    sofort auch bei kleineren und leichten Operationen die Anästhesie nur noch
    von einem Facharzt für Anästhesie vornehmen zu lassen.

    Quelle:
    Erneute gemeinsame Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten
    (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
    (DGAI) zu Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der
    Anästhesiologie ("Münsteraner Erklärung II 2007")

    TERMINHINWEISE:

    KONGRESS:
    54. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und
    Intensivmedizin (DGAI) / Deutscher Anästhesiecongress (DAC)
    5. - 8. Mai 2007, Congress Centrum Hamburg

    VORTRAG
    Delegation ärztlicher Leistungen - Wie viel Arzt verdient der Patient?
    DAC; 5. Mai 2007, 12.30 - 14.30 Uh, Raum 4, CCH Hamburg

    ---------------------------------------

    ANTWORTFORMULAR

    ____Bitte informieren Sie mich kontinuierlich über die Themen der DGAI
    ___per Post/___per E-Mail.

    ____Bitte mailen Sie mir die erneute gemeinsame Stellungnahme "Münsteraner
    Erklärung II 2007"
    im PDF-Format.

    ____Ich werde den DAC 2007 in Hamburg persönlich besuchen.

    ____Bitte informieren Sie mich kontinuierlich über den Deutschen
    Anästhesiecongress und Themen der DGAI ___per Post/___per E-Mail.

    NAME:
    MEDIUM:
    ADRESSE:
    TEL/FAX:
    E-MAIL:

    ---------------------------------------------
    Pressekontakt für Rückfragen:
    DGAI Pressestelle
    Silke Jakobi
    Postfach 30 11 20
    D-70451 Stuttgart
    Tel.: 0711 89 31 - 163 / Fax: 0711 89 31 - 566
    E-Mail: jakobi@medizinkommunikation.org
    Internet: www.DAC2007.de
    www.dgai.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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