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23.04.2007 15:55

PM04/2007:Der Hochschulpakt ist auf dem Weg:Regierungschefs entscheiden im Juni

Maria Adler Pressestelle
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung

    Bonn/Berlin, 23. April 2007
    PM 04/2007

    Der Hochschulpakt ist auf dem Weg: Regierungschefs entscheiden im Juni

    Die BLK hat heute den Entwurf einer "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020" einstimmig (bei Enthaltungen von Hamburg und Bremen) gebilligt.

    Der BLK-Vorsitzende, Prof. E. Jürgen Zöllner, hob die Bedeutung des Hochschulpaktes hervor: "Der Hochschulpakt leistet einen wichtigen Beitrag, um die notwendigen Studienchancen für die Ausbildung der jungen Generation zu schaffen. Wir brauchen eine Ausbildungsoffensive an den Hochschulen - denn wir brauchen in Zukunft mehr und noch besser ausgebildete Hochschulabsolventen".

    Michael Thielen, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung: "Die Vereinbarung sichert die Chancen der jungen Generation auf ein hochwertiges Hochschulstudium und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung. Mit dem Hochschulpakt senden wir ein deutliches Signal an die Hochschulen und die künftigen Studierenden, deren Potenzial wir für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes nutzen wollen."

    Bereits Ende letzten Jahres hatten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf Initiative der Wissenschaftsministerinnen und -minister auf grundsätzliche Eckpunkte eines Hochschulpaktes verständigt. Der heute gefasste Beschluss kleidet diese Eckpunkte in eine formelle Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b Abs. 1 GG.

    Ziel des Hochschulpaktes ist es, einer wachsenden Zahl von Studienberechtigten (bedingt durch demographische Entwicklung und doppelte Abiturjahrgänge) die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen. Nicht zuletzt wird damit auch einem wachsenden Fachkräftebedarf an Hochqualifizierten Rechnung getragen. Dies verlangt große Anstrengungen von Bund und Ländern, die mit dem Abschluss des Hochschulpaktes die Herausforderung angenommen haben: Der Pakt versetzt die Hochschulen finanziell in die Lage, bis zum Jahre 2010 insgesamt mehr als 90 000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Jahr 2005 aufzunehmen. Der Bund stellt hierfür in den Jahren 2007 bis 2010 rund 565 Mio. Euro zur Verfügung und die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
    Der Hochschulpakt ist bis zum Jahre 2020 konzipiert, der vorgelegte Vereinbarungstext gilt zunächst für eine 1. Phase bis 31. Dezember 2010 und soll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft treten.
    Der Hochschulpakt berücksichtigt die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern. Da in den alten Ländern ein Anstieg der Studienberechtigten prognostiziert wird, nehmen diese zusätzliche Studienanfänger auf. Anders sieht es in den neuen Ländern aus. Dort ist ein Rückgang an Studienberechtigten zu erwarten. Die Stadtstaaten wiederum bieten, gemessen an den Landeskindern, bereits jetzt über Bedarf Studienplätze an. Damit neue Länder und Stadtstaaten ihre Studienanfängerzahlen beibehalten, erhalten sie insgesamt eine Pauschale in Höhe von 22,5 % der Bundesmittel. Die Verteilung der übrigen Mittel zwischen den alten Flächenländern erfolgt zunächst nach dem Königsteiner Schlüssel. Es handelt sich um Vorauszahlungen, deren Verrechnung ab 2011 erfolgt und die in die Fortschreibung des Programms (ab 2011) einbezogen wird. Damit erhalten Länder und Hochschulen verlässliche Perspektiven für ihre Planungen. Über jährliche Berichte über die Durchführung des Programms wird eine Erfolgskontrolle der Bundesmittel sichergestellt.
    Schwerpunkte werden die Länder in der Schaffung zusätzlicher Stellen an Hochschulen setzen, in der Erhöhung der Studienanfängerplätze an Fachhochschulen sowie im Ausbau des Frauenanteils bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen.

    In einem zweiten Programmteil enthält der Hochschulpakt die Einführung von Programmpauschalen für DFG-geförderte Forschungsvorhaben (Overhead).

    Bereits in der Exzellenzinitiative ist eine Programmpauschale für Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftsprojekte vorgesehen worden, mit der auch die mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben abgedeckt werden können. Diese Programmpauschale soll nun schrittweise auf alle Förderprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ausgeweitet werden, um alle den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Durchführung von Drittmittelprojekten entstehenden Kosten abzudecken, ohne dass hierfür Mittel der Grundausstattung gebunden werden. Damit wird der erste Schritt zu einer Vollkostenfinanzierung der Forschung mit Mitteln Dritter vorgenommen. Zur Einführung einer Programmkostenpauschale, die 20 % der Fördersumme betragen soll, stellt der Bund rd. 700 Mio. Euro bis 2010 zur Verfügung.

    Der Vereinbarungstext wird nun den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Beschlussfassung zugeleitet.


    Weitere Informationen:

    http://www.blk-bonn.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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