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21.05.2007 09:45

Deutsches Studentenwerk: BAföG-Novelle jetzt, BAföG-Erhöhung jetzt!

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    (Berlin, 21. Mai 2007) Zur heutigen BAföG-Anhörung im Deutschen Bundestag wiederholt das Deutsche Studentenwerk (DSW) seine Forderung, nach nunmehr sechs Jahren Stillstand beim BAföG die Bedarfssätze und Freibeträge noch in diesem Jahr deutlich zu erhöhen und die laufende BAföG-Novellierung wie von der Bundesregierung angekündigt auch 2007 zügig umzusetzen. DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf Dobischat erklärte in Berlin: "Eine BAföG-Erhöhung ist längst überfällig, und die Studierenden verlassen sich darauf, dass die vielen kleinen Verbesserungen der laufenden 22. BAföG-Novelle wie geplant dieses Jahr greifen. Beides duldet keinen weiteren Aufschub." Noch ein Jahr Stillstand beim BAföG wäre laut Dobischat "ein bildungs- und sozialpolitisch verheerendes Signal". "Verlieren Sie nicht noch mehr Zeit, sondern handeln sie jetzt, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen!", appellierte Dobischat an die Bundesregierung.

    Das Deutsche Studentenwerk, das als Sachverständiger zur heutigen Bundestagsanhörung eine Stellungnahme vorlegt, stimmt mit dem Beirat für Ausbildungsförderung überein, die Freibeträge beim BAföG um 8,7% bzw. 125 Euro sowie die Bedarfssätze um 10,3% bzw. 48 Euro für Studierende zu erhöhen. So könne wenigstens das Förderniveau des Jahres 2002 erreicht werden, nachdem das BAföG seit der Reform 2001 nicht mehr erhöht worden war.

    "Was wir in den vergangenen Wochen an Vorstößen zum BAföG erlebt haben, ist nicht gerade ein Musterbeispiel von kohärenter Politik", kritisierte Dobischat die widersprüchlichen Meldungen zu einer möglichen BAföG-Erhöhung um rund 300 Millionen Euro. "Das Schlimmst aber wäre, wenn nun gar nichts geschieht und sowohl die Aufstockung der Mittel als auch die laufende BAföG-Novelle ins nächste Jahr verschoben werden."

    Höhere Bedarfssätze: Wie das Deutsche Studentenwerk darlegt, liegt der BAföG-Höchstsatz von 585 Euro monatlich deutlich unter dem Orientierungswert von 640 Euro, den die Familiengerichte für Studierende veranschlagen - ohne Studiengebühren.

    Höhere Freibeträge: Viele Eltern der unteren Mittelschicht liegen mit ihrem Jahreseinkommen knapp über den BAföG-Freibeträgen, können aber das Studium ihrer Kinder ohne staatliche Unterstützung kaum finanzieren.

    Die ausführliche Stellungnahme zur Bundestagsanhörung finden Sie hier:
    http://www.studentenwerke.de/pdf/Entwurf%20DSWStellungnahme%20Anhoerung%2021%205...

    Kontakt: Stefan Grob, Telefon 030-29 77 27-20, Mobil 0163-297 72 72, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de


    Weitere Informationen:

    http://www.studentenwerke.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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