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Wissenschaft
(Wiesbaden) Die Deutsche Röntgengesellschaft fordert von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Qualitätsverbesserung der Mammographie. Gleichzeitig präsentieren Experten auf dem heute in Wiesbaden beginnenden Deutschen Röntgenkongress ein Konzept zur Qualitätssicherung, an dem sich Ärzte ab Mitte des Jahres auf freiwilliger Basis beteiligen können.
Die Mammographie ist die effektivste Methode zur Früherkennung von Brustkrebs. In Deutschland unterziehen sich darum pro Jahr mehr als drei Millionen Frauen einer solchen Röntgenuntersuchung der Brust. Doch nicht alle Geräte und nicht alle Ärzte genügen den Qualitätsansprüchen der Experten.
Um die Qualität der Mammographie flächendeckend zu verbessern, fordert die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) daher vom Gesetzgeber die rechtlich-verbindliche Umsetzung qualitätsver-bessernder Maßnahmen entsprechend europäischer Richtlinien. "Dazu wurden von Experten der DRG Qualitätsrichtlinien entsprechend den neuesten Erkenntnissen erarbeitet", so Professor Ulrich Mödder, Präsident der Deutschen Röntgen-gesellschaft. "Diese könnten Grundlage für die erforderlichen Gesetzesänderungen sein." "Denn diese Richtlinien", ergänzt Professor Sylvia Heywang-Köbrunner, die Vorsitzende des Ausschusses "Mammadiagnostik", "sehen eine stufenweise Anpassung vor und sind in einigen Passagen sogar umfassender als die EU-Vorgaben." "Die Anforderungen", so die Expertin weiter, "müssen für alle Mammographien gelten, unabhängig davon, ob diese im Rahmen eines Screenings erfolgen, das derzeit bei Modellvorhaben erprobt wird, oder im Rahmen von Einzeluntersuchungen. Hauptsache ist die Qualität."
Nötig sind neue Vorgaben für die technische Ausstattung der Geräte, für die Durchführung der Untersuchung sowie für die qualitätsgesicherte Befundung, also die Beurteilung einer mammographischen Aufname.
"Wenn der Gesetzgeber die Anforderungen an die technische Ausstattung nicht von sich aus den modernen Erfordernissen anpasst", erklärt Mödder, "werden wir ihn über die verschiedenen uns zugänglichen Gremien dazu bewegen, zum Wohle der Frauen endlich aktiv zu werden."
Da es jedoch Jahre dauern kann, bis ein solches Gesetz verabschiedet ist, werden die Radiologen selbst aktiv: Die Deutsche Röntgengesellschaft hat ein Konzept zur Qualitätssicherung erarbeitet, an dem sich Ärzte ab Mitte des Jahres auf freiwilliger Basis beteiligen sollen.
Freiwillige Qualitätssicherung
Das Konzept der Röntgengesellschaft zielt auf zwei Bereiche ab: Erstens auf die Technik, also etwa Geräte, Röntgenfilme, Strahlendosis und Untersuchungstechnik. Dieser Bereich entscheidet über die Bildqualität und ebenso darüber, wie gut eine Aufnahme beurteilt werden kann. Bei dem zweiten Bereich handelt es sich um die Befundung, also um die Interpretation der Bilder durch den Arzt. Dieser entscheidet über die korrekte Diagnose.
Die technischen Anforderungen sollen in den nächsten drei Jahren jährlich angehoben und so den EU-Richtlinien angepasst werden. Ab dem Jahr 2003 gelten dann diese europäischen Anforderungen an technische Qualität und Aufnahmetechnik als Standard.
Parallel muss ein flächendeckendes Verfahren zur Prüfung und Überwachung etabliert werden. Nach Auffassung der Röntgengesellschaft stehen sowohl in den ärztlichen Stellen als auch in der freien Wirtschaft genug Experten zur Verfügung, die nach einer entsprechenden Schulung diese Aufgaben übernehmen können.
Zwar kann kein Radiologe oder Gynäkologe dazu gezwungen werden, sich einer regelmäßigen Überprüfung von Praxis und Geräten zu unterziehen. Gleichwohl, so lehrt die Erfahrung, sind Ärzte durchaus bereit, sich einheitlichen Qualitätsrichtlinien und entsprechenden Überprüfungen zu unterziehen. Vor allem erhalten Ärzte, die sich beteiligen, ein Zertifikat mit begrenzter Gültigkeit - bis zur nächsten Prüfung. Dieses kann in der Praxis ausgehängt werden und ermöglicht den Patientinnen eine objektive Information, ob vorgegebene Standards eingehalten werden.
Vier Augen sehen mehr als zwei
Neben der technischen Qualität entscheiden Erfahrung, Wissen und Können des befundenden Arztes über eine korrekte Diagnosestellung. Denn die beste Aufnahme nützt nichts, wenn der Arzt sie nicht richtig interpretiert. Generell befürwortet die Röntgengesellschaft eine sogenannte Doppelbefundung - getreu dem Motto: Vier Augen sehen mehr als zwei. Allerdings ist diese nur dann sinnvoll, wenn sich mindestens der Zweitbefunder einer regelmäßigen Schulung und Überprüfung unterzieht. Darum hat die Deutsche Röntgengesellschaft ein eigenes Fortbildungskonzept
initiiert.
Unverzichtbar für eine wirksame Qualitätssicherung, so die Experten, ist auf jeden Fall die externe, unabhängige Doppelbefundung zufällig ausgewählter Bilder im Rahmen von Stichproben sowie die Doppelbefundung aller Aufnahmen, die zu ei-nem operativen oder minimal-invasiven Eingriff führen.
Rückfragen an:
Prof. Dr. U. Mödder
Institut für Diagnostische Radiologie der Universität Düsseldorf
Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211-8117752 , Fax: 0211-8116145
und
Prof. Dr. med. Sylvia Heywang-Köbrunner
Universität Halle, Medizinische Fakultät, Klinik für Diagnostische Radiologie
Magdeburger Straße 16, 06097 Halle, Tel. 0345-557-1799, Fax: 0345-557-1804
E-mail: sylvia.heywang@medizin.uni-hal-l.de
Pressestelle:
Barbara Ritzert; ProScientia GmbH, Andechser Weg 17, 82343 Pöcking; Tel.: 08157-93 97-0; Fax: 08157-93 97-97
Während des Kongresses:
Regine Schulte Strathaus, Rhein-Main-Hallen, Büro Nr. 3, I. OG, Rheinstraße 26, 65185 Wiesbaden;
Tel: 0611-144-203; Fax: 0611-144-404
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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