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19.06.2007 17:01

Beschlüsse in Sachen Mindestlohn setzen hohe Hürden - WSI analysiert Anwendungsmöglichkeiten

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Der Mindestlohn-Kompromiss der Großen Koalition bringt allenfalls eine Teillösung des Niedriglohnproblems. Er baut hohe Hürden für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf und sieht ein umständliches branchenbezogenes Verfahren für Lohnuntergrenzen vor. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer ersten Analyse des Koalitionsbeschlusses. "Bestenfalls werden die geplanten Regelungen zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Lohnuntergrenzen führen", resümieren die WSI-Forscher Dr. Reinhard Bispinck, Dr. Thorsten Schulten und Dr. Claus Schäfer.

    Arbeitnehmer-Entsendegesetz
    Künftig soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Branchen ausgedehnt werden, in denen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden sind. Diese Voraussetzung gilt in der bisherigen Fassung des Entsendegesetzes nicht. Ob auf dieser Grundlage tatsächlich weitere 10 bis 12 Branchen das Entsendegesetz anwenden können, ist unsicher, denn verlässliche Daten dazu liegen nicht vor und sind auch in vielen Fällen nur sehr schwer zu ermitteln. Auch wenn die Voraussetzung erfüllt ist, kommt ein tariflicher Mindestlohn nach dem Entsendegesetz nur dann zustande, wenn die Arbeitgeberverbände dazu bereit sind und die jeweilige Branche tariflich bundesweit erfasst wird. Das heißt, dass bereits einzelne regionale Arbeitgeberverbände eine solche Lösung blockieren können. In vielen Niedriglohnbranchen gibt es zurzeit keine flächendeckenden aktuellen Lohn- und Gehaltstarifverträge. Dazu zählen unter anderem das Bäckerhandwerk, das Bewachungsgewerbe, der Erwerbsgartenbau, das Fleischerhandwerk, die Floristik, das Friseurhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Systemgastronomie.

    Mindestarbeitsbedingungsgesetz
    Für alle Branchen, die die Voraussetzung zur Anwendung des Entsendegesetzes nicht erfüllen oder für die es überhaupt keine tariflichen Regelungen gibt, soll ein Mindestlohn auf der Grundlage des zu modernisierenden Mindestarbeitsbedingungsgesetzes von 1952 festgesetzt werden können. Dies bedeutet, dass für jeden einzelnen Wirtschaftszweig jeweils ein gesondertes Verfahren geführt werden muss. Im Ergebnis kommt es zu einer kaum kontrollierbaren Vielzahl von regional unterschiedlichen branchenbezogenen Mindestlöhnen. Viele kleinere Branchen werden höchstwahrscheinlich ganz durch die Maschen eines solchen Gesetzes fallen, so die Forscher.

    Nach der Analyse des WSI wird sich in der Praxis rasch zeigen, dass der Kompromiss die hochgesteckten Erwartungen nicht erfüllen und für viele Niedriglohnbezieher keine Verbesserungen bringen wird. Hierzu bedarf es nach Auffassung der Wissenschaftler neben einer allgemeinen Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die allen Branchen grundsätzlich die Nutzung dieses Instruments ermöglicht, einen branchenübergreifenden einheitlichen Mindestlohn, der bei Vollzeitbeschäftigung einen angemessenen Lebensunterhalt sichert.


    Weitere Informationen:

    http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/320_87145.html - PM mit Ansprechpartnern


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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