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25.06.2007 11:31

Juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen: Strafprozessakten als historische Quelle

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    Tagung am 3. und 4. Juli 2007 an der Universität Augsburg
    -----

    Die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen ist ein zentrales Element des Ringens um einen adäquaten Umgang mit der NS-Vergangenheit. Aufbauend auf momentan laufenden Forschungsprojekten am Augsburger Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte (prof. Dr. Andreas Wirsching), thematisiert am 3. und 4. Juli 2007 eine Tagung an der Universität Augsburg diese spezifische Form der "Vergangenheitsbewältigung durch Recht".

    Die Tagung trägt der Tatsache Rechnung, dass die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen und ihre gesellschaftlichen Rückkopplungen inzwischen nicht nur selbst Gegenstand historischer Betrachtungen geworden sind, sondern die Ermittlungs- und Strafverfahren gleichzeitig einen wichtigen Blick auf das zu verhandelnde Grundereignis - mithin die nationalsozialistische Herrschafts- und Verbrechenspraxis - eröffnen. Tatsächlich bildet juristisches Aktenmaterial bei der Erforschung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen mittlerweile eine selbstverständliche - und unersetzliche - Quellengattung, die zugleich aber besondere Anforderungen an Methode und Quellenkritik stellt.

    Als Workshop konzipiert richtet sich die Tagung vornehmlich an jüngere Forscher (Graduates und Postdocs). Sie bietet ein Forum zur Präsentation von Fragestellungen und Ergebnissen sowie zur Diskussion methodischer Fragen. Probleme der Verwendung von Strafprozessakten als historischer Quelle werden dabei im Vordergrund stehen.
    ______________________

    Kontakt und weitere Informationen:

    Jürgen Finger (juergen_finger@yahoo.de)
    Sven Keller (mail@cellarius.de)
    Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte
    Universität Augsburg
    86135 Augsburg
    +49(0)821/598-2496
    ______________________

    Anhang: Tagungsprogramm

    Dienstag, 3. Juli 2007

    15:00 - 15:30 Uhr: Begrüßung: Prof. Dr. Andreas Wirsching

    15:30 - 17:00 Uhr: Sektion I: Grundlagen (Moderation: Andreas Wirsching, Augsburg)
    o Edith Raim (München): Wiederaufbau der westdeutschen Justiz und die Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz in der Besatzungszeit 1945-1949
    o Annette Weinke(Berlin) Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in der SBZ/DDR. Forschungsstand und offene Fragen

    17:30 - 19:00 Uhr: Sektion II: Die Erschließung juristischer Archivbestände für die historische Forschung (Moderation: Jürgen Finger, Augsburg)
    o Andreas Eichmüller (München): Das Inventar der westdeutschen Justizverfahren zu NS-Verbrechen - Vorstellung der Datenbank und erste Ergebnisse
    o Andreas Kunz(Ludwigsburg): Die Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen - Forschungs- und Erkenntnismöglichkeiten eines zentralen Archivbestandes

    Mittwoch, 4. Juli 2007

    8:30 - 10:45 Uhr: Sektion III: Neue Fragen an juristische Quellen (Moderation: Wolfgang E.J. Weber, Augsburg)
    o Stephan Lehnstaedt (München): Mehr als nur die Verbrechen. Kulturgeschichtliche Fragen an polnische und deutsche Justizakten
    o Katrin Stoll (Bielefeld): Ehemalige KdS-Angehörige vor Gericht. Selbstdeutungen und Strategien der Angeklagten im Bielefelder Bialystok-Prozess (1965-1967)
    o Claudia Moisel (München): Wie kann man einen Prozess erzählen?

    11:15 - 12:45 Uhr: Sektion IV: Die Juristische Aufarbeitung von Besatzungsherrschaft (Moderation: Thomas Schlemmer, München)
    o Amedeo Osti Guerrazzi (Rom): The judicial prosecution against collaborators in Italy
    o Dieter Pohl (München): Sowjetische und polnische Strafverfahren wegen NS-Verbrechen

    14:00 - 16:15 Uhr: Sektion V: Probleme der historischen Methode und Quellenkritik (Moderation: Ludwig Eiber, Augsburg)
    o Claudia Kuretsidis-Haider (Wien): Zum Quellenwert von Gerichtsakten zur Ahndung von NS-Verbrechen in Österreich am Beispiel der Engerau-Prozesse 1945-1954
    o Freia Anders (Bielefeld): Zum methodischen Umgang mit Strafakten aus der Zeit des Nationalsozialismus
    o Sven Keller (Augsburg): Das deutsche Strafprozessurteil als historische Quelle - Möglichkeiten und Grenzen einer Breitenanalyse am Beispiel der NS-Verbrechen der Endphase

    16:30-17:00 Uhr: Schlussdiskussion


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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