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Wissenschaft
Am heutigen Donnerstag wurden die externen Mitglieder des neuen Hochschulrates der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München durch den Senat bestätigt.
Die Senatorinnen und Senatoren folgten in der ersten Abstimmung der Vorschlagsliste, die von LMU-Rektor Professor Bernd Huber gemeinsam mit dem Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel, dem Gremium vorgelegt wurde. Damit stehen der LMU ab Oktober im Hochschulrat folgende Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur zur Seite:
Prof. Roland Berger, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Roland Berger Strategy Consultants in München
Dr. Nikolaus von Bomhard, Vorsitzender des Vorstands der Münchner Rück
Prof. Dr. Julia Fischer, Vorsitzende der Gesellschaft für Primatologie und Professorin an der Universität Göttingen
Stephan Götzl, Vorstandsvorsitzender und Verbandspräsident des Genossenschaftsverbandes Bayern
Prof. Dr. Peter Gruss, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft
Prof. Dr. Dieter Lenzen, Präsident der Freien Universität Berlin und Professor für Philosophie der Erziehung
Prof. Dr. Jutta Limbach, Präsidentin des Goethe-Instituts in München; Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie an der Freien Universität Berlin
Eva Regenscheidt-Spies, Generalsekretärin der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Nach der Novellierung des Bayerischen Hochschulrechtes werden die internen Gremien und Organe an der Universität umstrukturiert. Der Hochschulrat der LMU setzt sich nach neuem Recht aus acht Mitgliedern des Senats sowie acht Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis zusammen. Die neue Zusammensetzung verbindet dadurch die Innensicht gleichberechtigt mit den Ideen herausragender Vertreter aus der Mitte der Gesellschaft.
Die Stellung des Hochschulrats als zentrales Entscheidungsgremium wird durch die Reform gestärkt, er erhält damit die Funktion eines Aufsichtsrates. Das Gremium wählt sowohl die Präsidentin oder den Präsidenten als auch die Vizepräsidenten der Universität und kann über deren Abwahl entscheiden. Zudem beschließt er unter anderem über die Grundordnung, also das Grundgesetz der Universität, die Hochschulentwicklungsplanung sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Die Amtszeit des Hochschulrates beginnt am 1. Oktober 2007 und dauert vier Jahre.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Personalia
Deutsch
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