idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Berlin, 19. Juni 2000
PM 14/2000
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
beschließt Anhörung zum Hochschullehrerprivileg
Das geltende Arbeitnehmer-Erfindungsgesetz privilegiert Hochschullehrer gegenüber allen anderen Arbeitnehmern und Beamten; sie können bisher die in ihrer dienstlichen Tätigkeit gemachten Erfindungen für sich selbst verwerten oder eine Verwertung auch unterlassen.
Die BLK sieht hierin einen der Gründe für die geringe Patentaktivität deutscher Hochschulen. Weniger als 4 % der Erfindungen kommen aus den Hochschulen, und davon gehen nochmals mehr als die Hälfte auf Aufträge von Unternehmen zurück. Die BLK will künftig die allgemeinen Vorschriften des Arbeitnehmer-Erfindungsgesetzes auf alle Erfindungen des gesamten wissenschaftlichen Personals der Hochschulen aus dienstlicher Tätigkeit anwenden. Allerdings, die Vergütung dieser Erfinder soll höher sein als die der Arbeitnehmer in der Wirtschaft, weil die Rahmenbedingungen für eine Verwertung in einem auf Forschung und Lehre ausgerichteten Hochschulbetrieb schlechter sind als für Erfindungen in gewerblichen Wirtschaftszweigen.
Die BLK hat zur Reform des Hochschullehrerprivilegs zunächst eine Anhörung von Repräsentanten der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Gewerkschaften und sonstiger Sachverständiger, z.B. aus Patent- und Technologietransferstellen beschlossen. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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