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Wissenschaft
Das Innovationsministerium ermöglicht den Universitäten die Einrichtung von bis zu sechs forschungsorientierten Schwerpunktprofessuren in der Medizin. Dafür stellt das Land in den kommenden fünf Jahren jeweils 3,8 Millionen Euro zur Verfügung. Dies kündigte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart in der Parlamentsdebatte zum Hochschulmedizingesetz an. "Wir unterstützen die Universitätsklinika und die Hochschulmedizin dabei, ihre Stärken auszubauen. International sichtbare Spitzenforschung braucht gute Rahmenbedingungen, aber auch gute finanzielle Ausstattung. Insofern ergänzen diese Schwerpunktpro-fessuren das Hochschulmedizingesetz, mit dem wir vor allem die Forschung stärken möchten."
Die neuen Forscherteams verstärken die Profilbereiche der Medizin, die eine hochkarätig besetzte Expertenkommission unter Leitung von Prof. Johannes Dichgans (Tübingen) im Auftrag des Innovationsministeriums identifiziert hatte. Forschungsorientierte Schwerpunktprofessuren lobt das Land erstmalig aus. Die sieben Hochschulmedizinstandorte in Nordrhein-Westfalen können sich bis Mitte November bewerben. Das zusätzliche Geld kann sowohl für Personal als auch für Labor- und Forschungsausstattung verwendet werden.
Mit den neuen Forscherteams und dem heute in erster Lesung im Landtag debattierten Hochschulmedizingesetz nimmt NRW Kurs auf die Spitze in der Hochschulmedizin. "Exzellente Medizinforschung und bestmögliche Patientenversorgung gehören untrennbar zusammen", sagte Pinkwart. Mit dem geplanten Inkrafttreten im Januar 2008 soll das Hochschulmedizingesetz den Universitätsklinika und der Medizinforschung mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen. Dazu zählen flexible Finanzierungsmodelle bei hohen Neubauten und Modernisierungen, gemeinsame Organisation von Verwaltungsaufgaben und patientenfernen Dienstleistungen, die Möglichkeit zur Änderung der Rechtsform und die Möglichkeit, standort-übergreifend gemeinsame Fakultäten zu gründen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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