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13.09.2007 09:21

IAB-Studie: Jeder Siebte bezog schon mal Hartz-IV-Leistungen

Wolfgang Braun Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

    In den Jahren 2005 und 2006 erhielten insgesamt 10,3 Millionen Personen in 6,2 Millionen Bedarfsgemeinschaften zumindest zeitweise Hartz-IV-Leistungen. Das zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Sieht man von den über 65-Jährigen ab - sie haben definitionsgemäß keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen -, war jeder siebte Einwohner Deutschlands in diesen zwei Jahren mindestens einen Monat auf die staatliche Unterstützung angewiesen. "Es sind erheblich größere Teile der Bevölkerung auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, als aus den Monatsstatistiken erkennbar ist", schreibt der Arbeitsmarktforscher Tobias Graf. Im Juli 2007 bezogen nach vorläufigen statistischen Hochrechnungen 7,3 Millionen Personen in 3,7 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

    Von den 3,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die im Januar 2005 erstmals Hartz-IV-Leistungen bezogen hatten, konnte innerhalb von zwei Jahren weniger als die Hälfte ihre Hilfebedürftigkeit überwinden. 1,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften vom Januar 2005 waren im Dezember 2006 weiterhin von der staatlichen Unterstützung abhängig.
    Gleichzeitig gab es aber auch viel Bewegung. In den ersten zwei Jahren kamen rund 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften hinzu. Bis Dezember 2006 hatten 1,3 Millionen davon den Leistungsbezug bereits wieder verlassen. Der Absprung aus der Grundsicherung gelang den Neuzugängen 2006 etwas schneller als 2005. Insgesamt verkürzte sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Hartz-IV-Leistungen allerdings nur geringfügig.

    Ein Teil der Dynamik ist ein statistischer Effekt

    Ein Teil der Dynamik ist jedoch nicht durch Arbeitsaufnahme entstanden, sondern nur ein statistischer Effekt. Neben der Gesetzesänderung im Juli 2006, nach der jüngere Arbeitslose bis 25 in der Regel wieder der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugeordnet werden, sind hier Umzüge die Hauptursache: "Denn durch einen Wechsel des Wohnorts, der von einem anderen Träger betreut wird, erhalten Bedarfsgemeinschaften eine neue Nummer", so Graf. Umzüge und rechtliche Änderungen betrafen in den letzten zwei Jahren circa 500.000 Bedarfsgemeinschaften.

    Alleinerziehende bleiben am längsten auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen

    Kinderlose Paare und Alleinstehende schaffen den Ausstieg aus dem Leistungsbezug am schnellsten. Alleinerziehende bleiben dagegen am längsten auf die Grundsicherung angewiesen. Rund die Hälfte der Alleinerziehenden, aber weniger als ein Drittel der Paare ohne Kind benötigen zwei Jahre nach Leistungsbeginn noch immer die staatliche Hilfe.

    Die IAB-Studie kann unter http://doku.iab.de/kurzber/2007/kb1707.pdf abgerufen werden.

    Stichwort: Bedarfsgemeinschaften
    Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus den Personen, die finanziell füreinander einstehen müssen. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen im Haushalt lebende Partner und Kinder unter 25 Jahren.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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