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13.09.2007 18:14

Symposium zum 150. Geburtstag von Anita Augspurg

Dr. Stefanie Beier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibniz Universität Hannover

    Kämpferin für Frieden, Freiheit und Frauenrechte

    Symposium zum 150. Geburtstag von Anita Augspurg, der ersten deutschen Juristin

    Anita Augspurg (1857-1943) war Frauenrechtlerin, Lehrerin, Schauspielerin, Fotografin und die erste deutsche Frau mit einem juristischen Doktortitel: Am 22. September 2007 jährt sich der Geburtstag der aus dem niedersächsischen Verden stammenden Juristin zum 150. Mal. Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover nimmt dies zum Anlass für ein Symposium zu Leben und Werk von Anita Augspurg.
    Die öffentliche Veranstaltung beginnt am Freitag, 21. September 2007, um 10:15 Uhr im Raum 009 des Gebäudes II auf dem Conti Campus am Königsworther Platz.

    Fünf Beiträge widmen sich dem Leben und Denken von Anita Augspurg: Dr. Arne Duncker (Hannover) erläutert ihre Kritik am Eherecht aus rechtshistorischer Sicht. Die Historikerin Dr. Heike Bretschneider zeigt den für das Bayerische Fernsehen gedrehten Dokumentarfilm "Anita Augspurg, Kämpferin für Frieden, Freiheit und Frauenrechte".
    Die Biografinnen Dr. Christiane Henke (Berlin) und Prof. Susanne Kinnebrock (München/Wien) sprechen über die Bedeutung Goethes für das Werk der Juristin und über Augsburgs Wege, juristische Fragen für eine breiten Öffentlichkeit zu thematisieren. Dr. Christiane Henke stellt außerdem ihr Projekt einer Werkausgabe ausgewählter Schriften Augspurgs vor; diese von der Gerda Henkel Stiftung (http://www.gerda-henkel-stiftung.de) geförderte Edition wird im kommenden Jahr erscheinen.
    Informationen zur Veranstaltung sind im Internet unter http://www.jura.uni-hannover.de/meder zu finden.

    Anita Augspurg engagierte sich bereits um 1890 für die Rechte von Frauen. Besonders am Familien- und Eherecht übte sie Kritik: 1905 rief sie in einem offenen Brief zur Verweigerung der staatlichen Eheschließung auf und schlug zur Umgehung des patriachalischen Eherechts die Vereinbarung freier Ehen vor.
    1902 war Anita Augspurg Mitbegründerin eines Vereins für das Frauenstimmrecht, ab 1907 gab sie zu diesem Thema eine Zeitschrift heraus. Ihr Einsatz für das Frauenstimmrecht trug dazu bei, dass den deutschen Frauen 1918 das Wahlrecht zugesprochen wurde.

    Hinweis an die Redaktion:
    Für nähere Informationen steht Ihnen Dr. Arne Duncker vom Institut für Deutsches und Europäisches Privatrecht und Wirtschaftsrecht unter Telefon 0511/762-8193 oder Dr. Sybille Wüstemann von der Gerda Henkel Stiftung unter Telefon 0211/9365-240 gern zur Verfügung.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
    Deutsch


     

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