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05.07.2000 11:26

HRK: Dienstrechtsreform darf nicht an unflexiblem Finanzrahmen scheitern

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Die von der Expertenkommission zur "Reform des Hochschuldienstrechts" in ihrem Bericht vorgeschlagenen Änderungen des Qualifizierungsweges zur Hochschulprofessur sowie im Besoldungsrecht der Professoren/innen hat das Plenum der HRK am 3. und 4. Juli als Einstieg in eine Reform des gesamten Beschäftigungsrechts für den Wissenschaftsbereich begrüßt. Auch andere Vorschläge wie die einer einzelvertraglichen Neuregelung von Nebentätigkeiten oder die einer Verstärkung von Teilzeitbeschäftigung fanden Zustimmung. "Wir können feststellen, dass der Bericht in wesentlichen Teilen mit den Empfehlungen der HRK aus dem November 1998 übereinstimmt", erklärte HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried, im Anschluss an die Sitzung.

    Allerdings seien die Hochschulen sehr besorgt, dass die Umsetzung der Vorschläge an der vor allem von Länderfinanzministern vorgegebenen, kameralistisch eng angelegten bzw. so interpretierten Kostenneutralität scheitern könne. "Die mit dem Bericht gegebene Chance, die deutschen Hochschulen durch mehr Flexibilität bei der Bezahlung wettbewerbsfähiger zu machen, darf nicht durch eine im Sinne der Wirtschaftlichkeit längst ad absurdum geführte haushaltsrechtliche Kleinkariertheit vertan werden. Diese Gefahr besteht leider!", sagte Landfried.

    Aufgrund der für Leistungsanreize zu geringen und zu unflexibel zur Verfügung stehenden Finanzmittel, so heißt es in der Stellungnahme, würden die Hochschulen entgegen den Erwartungen weder auf die Bedingungen des (fachbezogenen) Arbeitsmarktes wettbewerbsfähig reagieren noch Leistungen im nennenswerten Umfang honorieren können. Damit werde auch die angestrebte Erleichterung des Wechsels zwischen Hochschule und Wirtschaft (und umgekehrt) nicht erreicht. Infolge dessen würden die Hochschulen auch eine der Profilbildung und den Erfordernissen wissenschaftlicher Qualität entsprechende Personalentwicklung nicht wie erforderlich und gewünscht umsetzen können. Schließlich werde die Sondersituation in den neuen Bundesländern nicht berücksichtigt. Dort gebe es das Problem der niedrigen Gehälter. Außerdem stünden dort in der Regel wegen der im Durchschnitt deutlich jüngeren Professorenschaft viel weniger "Alterszuschläge" ausgeschiedener Professoren und damit weniger Mittel für Leistungszulagen für Neuberufene zur Verfügung. Insoweit lehne die HRK den Bericht ab.

    Das Plenum der HRK hat zur Kenntnis genommen, "dass die Expertenkommission unterschiedliche Ausgangsbeträge (d.h. nicht Grundgehälter) für die Verhandlung der individuellen Gehälter im Universitäts- und Fachhochschulbereich vorschlägt und von unterschiedlichen durchschnittlichen Finanzvolumina für die variablen Gehaltsbestandteile ausgeht. Wie schon in dem Beschluss vom 2. November 1998 zum Ausdruck gebracht, bestehen innerhalb der HRK unterschiedliche Auffassungen über die sachliche Gebotenheit und Angemessenheit dieser Unterscheidungen im Grundsatz wie in der vorgesehenen Höhe. Unabhängig davon teilt die HRK die Sorge der Fachhochschulen, dass die Öffnung der Gehälter "nach oben" nur dann realisierbar ist (und damit die geringen Ausgangsbeträge kompensiert werden können), wenn die zu verteilenden Finanzmittel im Fachhochschulbereich über die auch von der Kommission empfohlenen Fonds mindestens in einer mehrjährigen Übergangsfrist verstärkt werden". Dies gelte auch für die Universitäten, vor allem im Hinblick auf die Einführung der Juniorprofessuren und für die Hochschulen insgesamt bezüglich der Berufungen im internationalen Wettbewerb vor allem mit der Wirtschaft.

    "Kostenneutralität kann nur heißen, dass über einen mehrjährigen Zeitraum die jährlichen Hochschulausgaben des Landes insgesamt mindestens in ihrer Kaufkraft konstant bleiben, von den neuen Besoldungsregelungen also nicht berührt werden, und die Hochschulen über die Höhe ihrer Personalausgaben selbst entscheiden können", erklärte HRK-Präsident Landfried.

    Das Plenum bedauerte, dass in dem Bericht der Expertenkommission noch keine konkreten Vorschläge zur Reform des Dienst- und Tarifrechts des sonstigen wissenschaftlichen Personals sowie des administrativen und technischen Personals enthalten seien. "Entsprechende Reformen sind aber auch für diese Personalgruppen dringend erforderlich, soll der Systemzusammenhang gewahrt bleiben." Die HRK erwarte daher von Bund und Ländern, auch diese Aufgabe unverzüglich anzugehen.

    Die HRK sei nur bereit, bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen in den Gesetzgebungsverfahren aktiv mitzuwirken, sofern die Reformmaßnahmen nicht den Eindruck eines Sparprogramms erweckten, sondern das im Bericht beschriebene Leistungsanreizsystem verwirklichten.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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