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Wissenschaft
Symposium am 12. Oktober an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach
Unter welchen Bedingungen dürfen Jugendamt und Familiengericht in Fällen von Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen in die Elternrechte eingreifen? Welche Maßnahmen dürfen sie ergreifen, wenn Prävention als das beste Mittel erscheint, um Kinder vor Gefährdungen zu schützen? Diesen Fragen gehen Wissenschaftler und Praktiker beim 1. Mönchengladbacher Symposium zu Kinderschutz und Kindeswohl am 12. Oktober 2007 in der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach nach.
Aufgerüttelt durch erschütternde Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern, wollen die Politiker per Gesetz demnächst die Einleitung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erleichtern. Zwar garantiert das Grundgesetz Eltern gegenüber dem Staat den Vorrang in Fragen der Pflege und Erziehung ihrer Kinder, doch können sich Eltern, die nicht ihrer Verantwortung nachkommen, nicht auf ihr Elternrecht berufen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. In solchen Fällen ist der Staat zur Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls verpflichtet und zum Eingriff in die elterliche Sorge legitimiert.
Schwerpunkt des Symposiums ist eine Fallkonferenz. Hier werden die Probleme, die sich mit den gesetzlichen Änderungen ergeben können, anhand praktischer Fälle aus juristischer, sozialtherapeutischer und psychologischer Sicht diskutiert. Vorbereitet haben die Tagung der Jurist Prof. Dr. Peter Schäfer, der Psychologe Prof. Dr. Michael Borg-Laufs und der Familienrichter Prof. Dr. Walter Röchling vom Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein. Die Teilnahme ist frei, Anmeldung ist nicht erforderlich. Beginn: 10 Uhr im Hörsaal H 0600, Webschulstr. 41, Mönchengladbach. Nähere Informationen: www.hs-niederrhein.de/fb06
http://www.hs-niederrhein.de/fb06
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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