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Wissenschaft
Ob Sammel- oder Musterklage, der kollektive Rechtsschutz ist auf dem Vormarsch. Er soll für funktionierenden Wettbewerb und Verbraucherschutz sowie eine gerechte Schadensregulierung sorgen, wo ein individueller Zivilprozess zu versagen droht. Doch das System ist noch nicht ausgereift, viele Fragen sind ungeklärt. Das hallesche Symposion zum Zivilverfahrensrecht nimmt sich der Thematik an. Unter dem Titel "Neue Aufgaben für den Zivilprozess: der kollektive Rechtsschutz" diskutieren darüber am Samstag, 6. Oktober 2007, an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) rund 40 Jura-Experten.
"Heutzutage ist oft ein ganzer Markt betroffen, wenn gegen Wettbewerbs- oder Verbraucherrecht verstoßen wird", erläutert Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, die an der MLU den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht inne hat. "Und manchmal hat der einzelne Bürger ein geringes Interesse an einer Klärung, der Markt und die Allgemeinheit aber ein sehr großes. Beziehungsweise stehen für den Einzelnen Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis." Die Rechtspolitik und die gerichtliche Praxis zeigten, dass aus dieser Gemengelage heraus der kollektive Rechtsschutz mehr und mehr Raum gewinne.
Als ein Beispiel in Deutschland nennt die Professorin das sogenannte "Lex Telekom", das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz, das am 1. November 2005 in Kraft trat. Der Gesetzgeber sah sich damals veranlasst, zuzulassen, dass ein Kläger zum Musterkläger wird. Tausende Anleger hatten zuvor gegen die Deutsche Telekom wegen eines möglicherweise fehlerhaften Verkaufsprospektes geklagt. "Auch die Klagen von Verbänden, etwa Verbraucherzentralen, gewinnen an Bedeutung", berichtet Caroline Meller-Hannich. "Im Januar dieses Jahres wurde die Klage eines Dachverbandes von 16 Verbraucherschutzzentralen gegen die Verwendung bestimmter Kontoauszugsvordrucke zugelassen. Ende vergangenen Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass Verbraucherzentralen Forderungen von Bankkunden gegen Kreditinstitute geltend machen dürfen, die das Risiko des EC-Karten-Missbrauchs vor allem den Kunden aufbürden wollen." Noch sei fraglich, ob die Klage im Ergebnis Erfolg hat, "wichtig ist aber, dass Verbände die Forderungen sammeln dürfen."
In der Europäischen Union gebe es derzeit Bestrebungen, die Möglichkeit europaweiter Sammelklagen einzuführen. Im deutschen Recht gebe es ganz unterschiedliche Varianten des kollektiven Rechtsschutzes. Doch ein ausgereiftes System fehle noch, auch ein umfassendes Gesetzeswerk gebe es nicht . "Zudem steht die Effektivität des kollektiven Rechtsschutzes noch in Frage, genauso wie sein Gerechtigkeitsgehalt", führt die hallesche Rechtswissenschaftlerin aus.
40 Fachleute aus Wissenschaft und anwaltlicher Praxis erwartet Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich zum halleschen Symposion "Neue Aufgaben für den Zivilprozess: der kollektive Rechtsschutz", das am 6. Oktober von 10 bis 18 Uhr im Löwengebäude der Martin-Luther-Universität am Universitätsplatz stattfindet (Hörsaal XIV a/b). Referieren werden Prof. Dr. Harald Koch, ausgewiesen für internationales Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Rostock, Prof. Dr. Eberhard Schilken, Direktor des Instituts für Zivilprozessrecht an der Universität Bonn, Prof. Dr. Astrid Stadler von der Universität Kostanz, die als Gutachterin an Gesetzgebungsverfahren zum kollektiven Rechtsschutz beteiligt war, und Dr. Daniela Seeliger, die als Rechtsanwältin große Unternehmen im Kartell- und Wettbewerbsrecht vertritt.
Interessierte Bürger sind zu der wissenschaftlichen Veranstaltung willkommen, jedoch steht die fachliche Diskussion im Vordergrund, eine Rechtsberatung ist daher nicht zu erwarten.
Ansprechpartnerin:
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht
Tel.: 0345 55 23139
E-Mail: caroline.meller-hannich@jura.uni-halle.de
http://www.jura.uni-halle.de Hier finden Sie das Programm der Tagung zum Download
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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