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Mitte September veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Seminar "Vorregistrierung und Registrierung unter REACH" in Dortmund. Als nationale Auskunftsstelle unterstützt die BAuA Firmen bei der Einführung und Umsetzung des neuen europäischen Chemikaliengesetzes, der so genannten REACH-Verordnung. REACH steht dabei für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals).
Rund 200 Teilnehmende aus Industrie und Beratungsunternehmen nahmen die Gelegenheit wahr, um sich aus erster Hand über Besonderheiten der Registrierung und Vorregistrierung zu informieren. Hier treten seitens der Industrie insbesondere Fragen zur Behandlung von Polymeren, Naturstoffen und Zwischenprodukten auf. Zudem sollen unter REACH Stoffdaten gemeinsam genutzt werden. Auch der Übergang der Richtlinie 67/548/EWG zur REACH-Verordnung wirft Fragen bei den Betroffenen auf.
Antworten geben die Vorträge des Seminars, die jetzt im Bereich Veranstaltungen unter http://www.reach-helpdesk.de ins Internet gestellt wurden. Sie stellen Inhalte und Zielsetzungen der REACH-Implementierungs-Projekte RIP 3.1 und RIP 3.10 vor.
Die RIP-Leitfäden befinden sich in englischer Fassung unter http://ec.europa.eu/echa/home_en.html ECHA (Europäische Chemikalienagentur) beziehungsweise unter http://ecb.jrc.it/reach/rip ECB (European Chemicals Bureau) im Internet.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Chemie, Politik, Recht
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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