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19.10.2007 12:35

TU Dortmund: Neuer Name, neue Grundordnung, neuer Hochschulrat

Ole Lünnemann Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Universität Dortmund

    Mit der Einführung einer neuen Grundordnung hat der Senat der Universität Dortmund auf seiner gestrigen Sitzung die Weichen für die Zukunft gestellt. Zusätzlich wählte der Senat einstimmig den neuen Hochschulrat, der in Zukunft - vergleichbar mit einem Aufsichtsrat - das oberste Leitungsgremium der Universität darstellt. Der Hochschulrat, ist - wie in der neuen Grundordnung festgelegt - mit acht ausschließlich universiätsexternen Mitgliedern besetzt. Die Liste wird jetzt zunächst dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Zustimmung vorgelegt.

    Als Mitglieder wählte der Senat:
    o Dr. Bettina Böhm, jetzt Generaldirektorin "Department Human Resources", ESA, Paris (ehemals stellvertretende Kanzlerin der Universität Dortmund)
    o Edwin Eichler, Vorstandsmitglied ThyssenKrupp AG, Vorstandsvorsitzender ThyssenKrupp Services AG, Vorstandsvorsitzender ThyssenKrupp Elevator AG
    o Hans Jaeger, Geschäftsführender Gesellschafter, Jaeger Akustik GmbH & Co., Dortmund
    o Prof. Dr. Karin Sanders, Universität Twente, Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie
    o Prof. Dr. h.c. Joachim Treusch, Präsident der Jacobs University Bremen
    o Prof. Dr. Ernst Rank, 1. Vizepräsident der TU München
    o Ulrich Reitz, Chefredakteur der WAZ
    o Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Holding AG.
    Mit dem Beschluss über die neue Grundordnung hat der Senat zudem wichtige Entscheidungen über die zukünftige Struktur der Universität getroffen. Mit der Entscheidung über die Umbenennung in "Technische Universität" (Medieninformation ??) ist die Grundlage für die eindeutige Herausstellung des technischen Profils in Forschung und Lehre sowie des Leistungsanspruch an die Ingenieur- und Naturwissenschaften geschaffen worden. Zusätzlich regelt die neue Ordnung die Zusammensetzung und Entscheidungskompetenzen der Organe und Gremien der Universität im Rahmen der Vorgaben des Hochschulfreiheitsgesetzes. Eine der wichtigsten Entscheidungen in diesem Zusammenhang: Auch in Zukunft wird die TU Dortmund von einem Rektorat geleitet, an dessen Spitze ein mit deutlich mehr Entscheidungsbefugnissen und Richtlinienkompetenzen ausgestatteter Rektor oder Rektorin steht.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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