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19.12.2007 13:57

Senat verabschiedet neue Grundordnung für die Universität Bielefeld

Ingo Lohuis Informations- und Pressestelle
Universität Bielefeld

    Die Universität wird auch in Zukunft durch ein Rektorat geführt /
    Hochschulrat mit fünf externen und fünf internen Mitgliedern beschlossen

    Der Senat der Universität Bielefeld hat heute (19. Dezember 2007) eine neue Grundordnung für die Universität Bielefeld verabschiedet. Die Entscheidung fiel mit 19 Ja- zu 3 Nein-Stimmen. Damit wurde die Grundordnung den Vorgaben des neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes in Bezug auf Struktur der Universität und die Aufgaben und Befugnisse ihrer Organe angepasst.

    Die Universität Bielefeld wird auch in Zukunft von einem Rektorat geleitet. Dem kollegialen Führungsgremium gehören neben dem hauptamtlichen Rektor und Kanzler weitere Prorektoren (nicht hauptamtlich) an. Die aktuellen Rektoratsmitglieder Rektor Professor Dr. Dieter Timmermann, Kanzler Hans-Jürgen Simm, Prorektorin Professorin Dr. Joanna Pfaff-Czarnecka sowie die Prorektoren Professor Dr. Martin Egelhaaf, Professor Dr. Johannes Hellermann und Professor Dr. Rolf König bleiben bis zum regulären Ende ihrer Amtszeiten im Jahr 2009 im Amt.

    Die neue Grundordnung der Universität Bielefeld sieht die Einrichtung eines zehnköpfigen Hochschulrates vor, der sich aus fünf universitätsinternen und fünf externen Mitgliedern zusammensetzt. Den Vorsitz des Gremiums wird ein externes Mitglied inne haben, dessen Stimme bei Stimmengleichheit doppelt zählt. Der Hochschulrat wählt künftig die Mitglieder des Rektorats und überwacht dessen Amtsführung.
    Die neue Grundordnung wurde in einer Grundordnungskommission des Senats unter dem Vorsitz des Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Johannes Hellermann erarbeitet. Sie wird nun dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen angezeigt und im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld veröffentlicht (voraussichtlich bereits am 20. Dezember 2007). Am Tag nach der Veröffentlichung tritt sie in Kraft.

    Der Senat der Universität Bielefeld hat darüber hinaus heute die drei internen Mitglieder des Auswahlgremiums für den Hochschulrat gewählt. Stimmberechtigt werden in dem Auswahlgremium Professor Dr. Rudolf Eichenlaub (Fakultät für Biologie) und Professor Dr. Klaus Peter Treumann (Fakultät für Pädagogik) sowie Dr. Birgitta Wrede (Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung) mitwirken, mit beratender Stimme für die Studierenden die AStA-Vorsitzende Mira Schneider und für die Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jutta Grau.
    Das NRW-Wissenschaftsministerium entsendet zwei Vertreter in das Gremium, die zusammen über drei Stimmen verfügen. Die Kommission wird in den nächsten Monaten Kandidatinnen und Kandidaten für den zukünftigen Hochschulrat der Universität Bielefeld nominieren. Diese Kandidatenliste bedarf der Bestätigung durch den Senat sowie der Zustimmung durch das Wissenschaftsministerium.

    Bei Fragen steht der Senatsvorsitzende Professor Dr. Neithard Bulst unter 0521 / 106-3249 zur Verfügung.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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