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Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates hat die Beschlüsse des Akkreditierungsrates zur Systemakkreditierung infolge des Beschlusses der KMK zur Einführung der Systemakkreditierung vom 13.12.2007 suspendiert. Eine erneute Beschlussfassung ist für den 28/29.02.2008 vorgesehen.
Der Akkreditierungsrat hat auf seiner 54. Sitzung am 8. Oktober 2007 "Kriterien für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 29/2007) und "Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung" (Drs. 80/2007) beschlossen und damit den Grundstein für die Einführung der Systemakkreditierung in Deutschland gelegt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt der Suspendierung durch den Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, um ggf. auf die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Einführung der Systemakkreditierung reagieren zu können.
Am 13. Dezember 2007 hat die KMK über die Beschlüsse des Akkreditierungsrates zur Einführung der Systemakkreditierung vom 8. Oktober 2007 beraten und eine Entscheidung getroffen. Infolge des Beschlusses der KMK, der noch nicht in einer offiziellen Fassung vorliegt, hat der Vorsitzende des Akkreditierungsrates die oben genannten Beschlüsse des Akkreditierungsrates suspendiert, um im Rahmen der kommenden Sitzung des Akkreditierungsrates am 28/29. Februar 2008 einige aus dem KMK-Beschluss notwendig resultierende Modifikationen zu beraten und eine erneute Beschlussfassung herbeizuführen.
http://www.akkreditierungsrat.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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