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Wissenschaft
Am 23. Januar 2008 wird die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien vorlegen, in der das Ziel formuliert wird, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2020 auf 20% zu steigern und den Anteil von Agrokraftstoffen am Kraftstoffverbrauch auf 10%. Zugleich werden Nachhaltigkeitskriterien für Agrokraftstoffe formuliert. Bereits in seinem Sondergutachten vom Juli 2007 hat der SRU festgestellt, dass eine 10-Prozentquote klimapolitisch verfehlt ist, nur zum Preis sehr hoher Treibhausgasvermeidungskosten zu erreichen ist und außerdem unerwünschte Nebenwirkungen auf den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt haben kann. Die Erreichung der Agrokraftstoffziele wird nach Einschätzung des SRU im Widerspruch zu glaubwürdig strengen Nachhaltigkeitskriterien geraten.
In seinem Sondergutachten hatte der SRU eine Kurskorrektur in der nationalen und europäischen Biomasseförderung gefordert. Diese solle verstärkt auf den Klimaschutz ausgerichtet werden. Erforderlich sei eine deutliche Revision der überambitionierten Ausbauziele für Biokraftstoffe nach unten und ein Ausbau des Biomasseeinsatzes in der Kraftwärmekoppelung und der Stromerzeugung. Dieser Ausbau müsse aber durch eine flankierende nationale und internationale Umweltpolitik in einem umweltverträglichen Rahmen gehalten werden. Mittelfristig empfahl der SRU die technologieorientierte und nach Verwendungen segmentierte Biomasseförderung im Rahmen eines reformierten und sektorübergreifenden Treibhausgasemissionshandel zu betreiben.
Download des SRU-Sondergutachtens "Climate Change Mitigation by Biomass" unter:
http://www.umweltrat.de/02gutach/downlo02/sonderg/Climate_Change_Mitigation_by_Biomass_web_2007.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Informationstechnik, Meer / Klima, Politik, Recht, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch

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