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15.02.2008 12:53

Saar-Uni-Team gewinnt Bronze beim Moot-Court-Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts

Saar - Uni - Presseteam Presse- und Informationszentrum
Universität des Saarlandes

    Die Bezeichnung Moot-Court ist englisch und bedeutet soviel wie "Gericht für fiktive Streitfälle". Bei einem Moot-Court üben Jura-Studenten für ihren späteren Arbeitsalltag: Ihnen wird ein fiktiver oder realer Fall vorgelegt, den sie bearbeiten müssen. Die Saarbrücker Jura-Studenten Andreas Betz, Ilva Gesser und Yvonne Gutting von Prof. Dr. Stephan Weth (Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht) haben beim zweiten arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts den dritten Platz erreicht. An dem Wettbewerb hatten insgesamt 27 studentische Teams aus 16 bundesdeutschen Hochschulen teilgenommen.

    Die Studenten mussten in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Arbeitsrechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor dem Arbeitsgericht vertreten. Die Teilnehmer erstellten dazu einen Schriftsatz und präsentierten in einer mündlichen Verhandlung vor einer Jury, die aus Richtern bestand, ihre Argumente. Den ersten Platz belegte das Team der Ludwig-Maximilians-Universität München.

    Moot-Court-Wettbewerbe gehören zu einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft dazu. Sie sollen Rhetorik und freie Rede fördern und angehende Juristen mit ihrem späteren beruflichen Alltag vertraut machen.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Stephan Weth
    Tel.: (0681) 302-2120
    E-Mail: s.weth@mx.uni-saarland.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Personalia, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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