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18.02.2008 11:17

Wohin steuert die landwirtschaftliche Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform?

Dr. Michael Welling Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

    Bundesminister Seehofer vergibt Gutachten an vTI-Forscher

    Bei der Verabschiedung der Gesundheitsreform 2007 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, ein Gutachten in Auftrag zu geben, aus dem hervorgeht, wie sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) auswirkt. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat jetzt entschieden, Dr. Peter Mehl vom Braunschweiger Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI), Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dr. Mehl gilt als ausgewiesener Experte für Fragen der Agrarsozialpolitik. Bei der Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung im vergangenen Jahr hatte ein ebenfalls von Minister Seehofer in Auftrag gegebenes Gutachten von Mehl eine wichtige Rolle gespielt.

    Das neue Gutachten soll zur Klärung einer zwischen Gesundheitspolitikern und Agrarpolitikern umstrittenen Regelung der Gesundheitsreform 2007 beitragen. Diese betrifft den Bundeszuschuss zur Abgeltung so genannter versicherungsfremder Leistungen. Die LKV erhielt bislang Zahlungen entsprechend ihrem Anteil an den Gesamtaufwendungen für versicherungsfremde Leistungen. Die mit der Gesundheitsreform 2007 beschlossene Regelung legt jetzt aber fest, dass die Zuschüsse des Bundes für versicherungsfremde Leistungen ab 2009 über den neu geschaffenen Gesundheitsfonds verteilt werden. Die landwirtschaftliche Krankenversicherung ist aufgrund ihrer Mitgliederstruktur (überwiegend Landwirte als selbständige Unternehmer) als einzige Kassenart in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in den Gesundheitsfonds einbezogen. Somit würden ab 2009 keine Bundesmittel mehr in die LKV fließen. Landwirtschaftliche Interessenvertretungen und Agrarpolitiker aller Parteien fordern daher eine veränderte Regelung, die sicherstellt, dass die Landwirte auch weiterhin an den Bundesmitteln für versicherungsfremde Leistungen beteiligt werden.

    Bedingt durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel mit immer weniger aktiven Landwirten steht die LKV dem Problem gegenüber, dass das Verhältnis zwischen beitragszahlenden Landwirten und Rentnern bzw. "Altenteilern" immer ungünstiger wird. Dieses wird in Fachkreisen als "alte Last" bezeichnet. In dem jetzt in Auftrag gegebenen Gutachten soll die aktuelle und künftige Höhe der "alten Last" in der LKV im Vergleich zu den anderen, am Gesundheitsfonds beteiligten Krankenkassen ermittelt werden. Damit die Ergebnisse gegebenenfalls noch vor Inkrafttreten des Gesundheitsfonds in eine veränderte Regelung einfließen können, soll das Gutachten bis Ende Mai 2008 fertig gestellt werden.

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    Hintergrund: Die Gesundheitsreform 2007 wird im "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" (kurz: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) geregelt. Die Reform verändert die Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung, ordnet ein Finanzvolumen von etwa 240 Milliarden Euro neu und wirkt sich auf die meisten Menschen in Deutschland unmittelbar aus. Die Gesundheitsreform ist zum 01.04.2007 in Kraft getreten, wichtige Bestandteile werden jedoch erst ab 2009 und später spürbar.

    Um Belegexemplar wird gebeten


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Tier / Land / Forst, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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