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Bundesverfassungsgericht lässt Online-Durchsuchung nur unter strengen Voraussetzungen zu.
Das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung liegt auf der Linie des Gutachtens von Prof. Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Max-Planck-Institut für aus-ländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Entsprechend den Ausführungen, die Prof. Sieber als Sachverständiger in dem Verfahren vorgetragen hatte, lehnt das Gericht Online-Durchsuchungen als Ermittlungsmaßnahme nicht grundsätzlich ab, sondern lässt sie unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen zu.
Prof. Sieber begrüßte das Urteil in einem Interview des Fernsehsenders Phoenix: "Das Urteil ist ein wich-tiger Meilenstein für den Schutz der Freiheit in der Informationsgesellschaft, gibt aber auch den notwen-digen Freiraum für die Gewährleistung von Sicherheit." Er hob vor allem die folgenden zentralen Punkte des Urteils hervor:
*** Die Schaffung des neuen Grundrechts zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität von informationstechnischen Systemen ist eine innovative und herausragende Lösung zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter den Bedingungen der modernen Informationsgesell-schaft. Sie schließt bestehende Schutzlücken bei der Konkretisierung des allgemeinen Persön-lichkeitsrechts. Das Urteil ermöglicht aber auch eine effektive Kontrolle und Verfolgung schwerster Kriminalität.
*** Die wichtigste Beschränkung von Maßnahmen zur Ausforschung von Computersystemen liegt in ihrer Begrenzung auf Fälle, in denen tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für über-ragende Rechtsgüter wie Leib oder Leben oder den Bestand des Staates bestehen. Vor allem die Forderung einer "konkreten" Gefahr schließt flächendeckende Vorfeldermittlungen durch staatli-che Stellen aus - eine zentrale Forderung in dem Gutachten von Prof. Sieber.
*** Die Begrenzung auf den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter verhindert ebenfalls einen massenhaften und unverhältnismäßigen Einsatz dieser eingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahme.
*** Mit dem Urteil können aber auch die Sicherheitsbehörden gut leben: Der Schutz des Kernbe-reichs von Grundrechten verbietet zwar grundsätzlich einen Zugriff auf entsprechende Daten. Soweit schutzwürdige Daten nur durch deren Analyse identifiziert werden können, ist jedoch auch eine nachträgliche Datenlöschung ausreichend. Die Ermittlungsbehörden müssen ihre Maß-nahmen daher nicht zwingend sofort abbrechen, wenn eine verdächtige Datei auch Gebete oder Tagebucheinträge enthält. Positiv für die Ermittlungsbehörden ist auch, dass das Abhören von verschlüsselter Internettelefonie im Wege der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung weiterhin mit den klassischen Vorschriften der Telefonüberwachung möglich ist.
http://www.mpg.de/pdf/presseExtern/onlineDurchsuchung.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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