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Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht veranstaltet am 10. März 2008, um 16:30 Uhr, im Saalbau der Philharmonie Essen (Huyssenallee 53, 45128 Essen) den 7. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis. Der Direktor des Instituts Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Universität Trier) spricht zum Thema "Gewässerbewirtschaftung und Wasserverbände".
Die ökologischen Anforderungen an die Bewirtschaftung der Gewässer sind in der Folge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erheblich gestiegen. Hierdurch werden die Wasserbehörden der Länder als Träger der staatlichen Gewässerbewirtschaftungspflicht in besonderer Weise herausgefordert. Mit der gleichzeitigen ökologischen Ausweitung des Begriffs der Gewässerunterhaltung verlaufen ferner die Grenzen von Bewirtschaftung und Unterhaltung zunehmend diffus. Nur konsequent geraten so die öffentlich-rechtlichen Wasserverbände als Träger der gesetzlichen Unterhaltungslast und deren Verantwortung für den Zustand der Gewässer in den Blick. Der Gesprächskreis befasst sich mit der Frage der Zuweisung von Verantwortlichkeiten zwischen staatlichen Wasserbehörden und den mitgliedschaftlich verfassten Wasserverbänden am Maßstab der Abgrenzung und den Auswirkungen auf die Verteilung der Finanzierungspflicht für die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie.
Die Veranstaltung findet auf Einladung der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte, Essen, statt.
Anmeldungen und weitere Informationen:
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M.
Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht
Universität Trier, Campus I, 54286 Trier
Tel.: 0651 201-2579 oder 2578
Fax: 0651 201-2580
E-Mail: reinharm@uni-trier.de
Homepage: http://www.wasserrecht.uni-trier.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Tier / Land / Forst
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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