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19.03.2008 22:29

Augsburger Wahl-Mathematiker: Der "doppelte Pukelsheim" sachverständigt am Bundesverfassungsgericht und erobert die Schweiz.

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    Der Augsburger Mathematiker Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim, Lehrstuhl für Stochastik und ihre Anwendungen, ist vom Bundesvefassungsgericht als Sachverständiger für den 16. April 2008 zu einer mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats geladen. Gegenstand dieser Verhandlung sind zwei Beschwerden gegen die Bundestagswahl vom 18. September 2005. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Effekts des negativen Stimmgewichts, wie er sich aus dem Bundeswahlgesetz ergeben kann. Dabei sind auch die wahlmathematischen Grundlagen dieses Effekts und die Gesetzesänderungen vom Januar 2008 von Interesse. Der Senat bittet Pukelsheim, als sachverständige Auskunftsperson zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.

    Zugleich scheint der Augsburger Wahl-Mathematiker langsam aber sicher als "doppelter Pukelsheim" Kanton für Kanton die Schweiz zu erobern. Denn am 24. Februar 2008 haben sowohl Schaffhausen als auch Aargau in Volksabstimmungen mit Zweidrittel-Mehrheiten für eine Änderung ihrer Kantonsverfassungen und Wahlgesetze gestimmt, um das auf Pukelheim zurückgehende "Doppeltproportionale Divisorverfahren mit Standardrundung" ins Wahlsystem zu übernehmen.

    Dieses Verfahren stellt einen gleichen Erfolgswert für die Stimmen aller Wählerinnen und Wählern sicher, auch wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt wird, wie das in den schweizerischen Kantonen traditionell der Fall ist.

    Das neue System wurde erstmals im Kanton Zürich verwirklicht und fand bei den dortigen Stadtratswahlen im Jahr 2006 und den Kantonsratswahlen in 2007 uneingeschränkte Akzeptanz. Pukelsheim hatte den Kanton Zürich beraten und die Bezeichnung "Neues Zürcher Zuteilungsverfahren" vorgeschlagen. Statt dessen firmiert das System in der Schweiz jetzt weitestgehend unter dem Namen "Doppelter Pukelsheim".

    Der Thurgau ist derzeit der vierte Kanton, in dem politische Kräfte auf die Einführung dieses "Doppelten Pukelsheims" hinwirken.


    Bilder

    Hier nur einfach: der doppelte Pukelsheim
    Hier nur einfach: der doppelte Pukelsheim
    Foto: Christa Holscher
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Mathematik, Physik / Astronomie, Politik, Recht
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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