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11.04.2008 14:40

Max-Planck-Gesellschaft begrüßt Stichtagsverschiebung

Dr. Bernd Wirsing Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

    Deutscher Bundestag stimmte namentlich über Stammzellgesetz ab

    "Wir begrüßen es nachdrücklich, dass sich der Deutsche Bundestag heute für eine Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 entschieden hat", sagt MPG-Präsident Peter Gruss. Auch wenn damit die Forderung nach einer generellen Abschaffung der Stichtagsregelung - wie es sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft gewünscht hatten - nicht erfüllt worden seien. "Deutsche Wissenschaftler konnten aufgrund der bislang geltenden, restriktiven Vorgaben des Stammzellgesetzes nur einen sehr begrenzten Beitrag zur internationalen Stammzellforschung leisten", so Gruss. "Mit der Änderung hat die deutsche Forschung die Chance, international konkurrenzfähig zu bleiben und hoffentlich auch vermehrt junge Wissenschaftler für das faszinierende und zukunftsträchtige Gebiet der Stammzellforschung zu begeistern."

    Der deutsche Bundestag hat am 11. April 2008 in namentlicher Abstimmung über eine Änderung des bisher geltenden Stammzellgesetzes entschieden. Neben der Verschiebung des Stichtages für den Import humaner embryonaler Stammzelllinien auf den 1. Mai 2007 hat der Bundestag zudem eine Klarstellung der Strafbarkeit vorgenommen, wonach sich diese ausschließlich auf den ungenehmigten Import von Stammzelllinien und deren ungenehmigte Verwendung im Inland erstreckt.

    Im Vorfeld der Bundestagsdebatte hatte die Max-Planck-Gesellschaft die jüngste Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 10. November 2006 als Ideallinie für die Wissenschaft unterstützt. So forderte die DFG die Abschaffung der Stichtagsregelung, die Einfuhr von Zelllinien auch für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke sowie die Aufhebung der Strafandrohung für Wissenschaftler.

    Das bislang geltende Recht schreibt vor, dass deutsche Wissenschaftler nur mit Stammzellen arbeiten dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes hat sich aber die Zahl der in der Forschung einsetzbaren Zellen erheblich verringert. Von den ursprünglich 69 im Human Embryonic Stem Cell Registry der National Institutes of Health (NIH) in den USA erfassten und damit potenziell nach Deutschland importierbaren originären Stammzelllinien sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts nur noch 21 Linien verfügbar, die zudem Alterserscheinungen wie Mutationen aufweisen und durch tierische Zellprodukte oder Viren verunreinigt sind. Mit ihnen die anstehenden biologischen und medizinischen Fragen nicht beantworten werden.

    Insbesondere seit 2006 wurden neue Stammzelllinien etabliert, die frei von Verunreinigungen sind und erstmalig auch 36 humane embryonale Stammzelllinien geschaffen, die Erbanlagen für 18 humangenetische Erkrankungen aufweisen und diese damit erforschbar machen. Diese Zelllinien durften jedoch von Forschern in Deutschland aufgrund der bislang geltenden Rechtslage nicht importiert und verwendet werden. Deutsche Forscher waren in der internationalen Forschung deshalb zunehmend isoliert, zumal europaweit eine Lockerung der Gesetzeslage zu beobachten war.

    Mit der heute vom Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidung erhalten deutsche Forscher nun die Möglichkeit, einen verstärkten Beitrag zur internationalen Stammzellforschung zu leisten und eine aktive Rolle in internationalen Kooperationen zu übernehmen.


    Weitere Informationen:

    http://goto.mpg.de/mpg/pri/20080211/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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