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Wissenschaft
Neuer BAuA-Service zum Gefahrstoffrecht
Auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden an aktuelle Erkenntnisse angepasst. So trat beispielsweise im März die neue TRGS 400 in Kraft. Für Anwender des Technischen Regelwerkes für Gefahrstoffe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt einen neuen Service eingerichtet. Ein Newsletter informiert aktuell über die Veröffentlichung neuer TRGS. Abonnenten des neuen BAuA-Services erhalten eine E-Mail unmittelbar nach der offiziellen Veröffentlichung neuer TRGS. Die aktualisierten Technischen Regeln lassen sich dann kostenfrei auf der BAuA-Homepage einsehen.
Die Aufnahme in den Newsletter ist kostenlos und erfolgt per E-Mail an newsletter_tr@baua.bund.de.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Chemie, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch

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