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14.05.2008 10:28

Stifterverband warnt: Bundesfinanzministerium will im Ausland tätige gemeinnützige Organisationen knebeln

Michael Sonnabend Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

    Ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht wesentliche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vor. Unter anderem soll die Auslandsförderung durch gemeinnützige deutsche Einrichtungen drastisch eingeschränkt werden.

    Der Stifterverband wendet sich gegen Pläne des Bundes, die Auslandsförderung durch gemeinnützige deutsche Organisationen stark einzuschränken. Stiftungen und Vereine dürfen danach nur noch dann im Ausland fördern, wenn dies zugleich dazu führt, dass das Ansehen der Deutschen im Ausland steigt. Anderenfalls droht ihnen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Das geht aus dem jüngsten Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 aus dem Bundesfinanzministerium hervor. Stifterverbandsgeneralsekretär Andreas Schlüter wies heute in Essen darauf hin, dass diese Planungen für den Bereich der internationalen Wissenschaftsförderung schädlich seien. "Der europäische Einigungsgedanke wird durch die Planungen konterkariert. Der Entwurf wird die Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen im Ausland praktisch unmöglich machen", kritisierte Schlüter.

    Da Forschung und ihre Förderung schon von ihrem Wesen her international ausgerichtet ist, sei nationale Eigenbrötlerei fehl am Platze, sagte Schlüter weiter. Die Forderung im Referentenentwurf, dass die Unterstützung von Projekten im Ausland "in nicht nur unbedeutendem Umfang auch der Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland" dienen müsse, öffne der Willkür Tür und Tor, so Schlüter. Diese Forderung werfe die Frage auf, wer dies von Fall zu Fall definiere.

    Deutschland drohe ein nationaler Sonderweg, warnte Schlüter. Denn Auslandsförderung ist in fast allen europäischen Ländern ohne Einschränkungen möglich. Das Bundesfinanzministerium unterlaufe Bemühungen um eine Vereinheitlichung und Liberalisierung des Gemeinnützigkeitsrechts in der EU. Auch bei der Frage der steuerlichen Anerkennung von Spenden an ausländische Stiftungen hinkt Deutschland hinterher: die Niederlande und Polen erkennen diese im europäischen Rahmen bereits an.

    Ansprechpartner:
    Stefan Stolte
    Telefon: 0201/8401-116


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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